Dass heißt wenn ich mir z.B. Einen NRGKick 32 AMP kaufe, der ja auch 16 AMP bzw. Auch bis zu 6 AMP runterregulieren kann, je c nach Aufsatz, und ich mit 2 kW laden würde an der Steckdose auch eine Genehmigung brauche?
Der NrgKick oder juice booster etc. Wären ja schon sehr universell und somit schon attraktiv
Nach § 19 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV - sind auch mobile Wallboxen dem Netzbetreiber anzumelden auch wenn sie nicht mehr als 11kW haben; sie sind aber nicht genehmigungspflichtig wie Wallboxen jedweder Art mit >11kW.
Schau dazu 'mal auf die Seiten von z.B. mobilewallbox.de oder adac.de ooder die Deines Netzbetreibers (Anm.: Netzbetreiber ist nicht der Stromlieferant selber, aber auf der Stromrechnung sollte dieser genannt sein.)
Bestellt: Smart #5 Brabus (Laser Red Metallic) mit AHK
Bestellt am: 11. Juni 2025 - nach begeisteter erster Besichtigung am 28.03.2025 und Probefahrt am 11.06.2025 -
Unverbindliches Wunsch-Übergabedatum: 21. Okt. 2025
deliveryDate - 2. update : 25.09.2025 (urspr. 13.10.2025)
tmsEventDescription: customs clearance complete
tmsEventLocation: Zeebrugge PORT/VPC