Die VIN hatte ich schon. Habe ja kurz vor Abschalten des JSON eine Abfrage gemacht.
Was mich am meisten ärgerte und was ich auch schon mal hier vergeblich versucht habe in Erfahrung zu bringen, war die Bestellbestätigung als
Bestandteil des Kaufvertrages. Ich bin da vielleicht zu konservativ, aber mit meinen Kunden wird es wie folgt gehandhabt.
Ich erstelle Angebot
Kunde nimmt Angebot an
Auf Grundlage der Angebotsannahme erstelle ich als Auftragnehmer die Auftragsbestätigung
Dann erst arbeite ich ab und stelle eine Rechnung
Es sollte halt alles seine Richtigkeit haben.