Es ist sinnlos. Leo wird es eh nicht glauben, er hat es vorher nie gehört. Und es gibt kein weiteres Lernen nach dem "Vorher". Eine technische Erklärung reicht ihm nicht.
Hier ist der Auszug von der originalen AHK (Westfalia) vom Kia EV6:
Das ist eine Unterstellung - bleib mal fair + sachlich!
Es geht auch nicht um "glauben" - ich habe tatsächlich lediglich offen dargelegt, sowas noch nicht gehört/gelesen zu haben. Aber eben schon Fahrzeuge mit Fahrradträger nutze. Und dort steht eine abweichende Stützlast im Bezug mit Fahrradträger nicht drin!
Eine technische Erklärung fand ich auch nicht abwegig. Bat aber darum, bei welchem (Auto-)Hersteller das vorkommt.
Deine Antwort: Beim KIA EV6
Daraufhin schaute ich in Preisliste und Bedienungsanleitung vom Fahrzeug und fand nichts. Und ich gab selbst in Überlegung...
ZitatDann kann es höchsten noch (d)eine spezielle AHK an sich sein - die es einschränkt. Oder?
Insofern bestätigst du das jetzt (erst!)!