Smart #5 als Firmenwagen – Sonderabschreibung (75 %) nutzen bei Finanzierung, nicht Leasing

  • Hallo zusammen,

    ich plane den Kauf eines vollelektrischen Smart #5 für mein Unternehmen (Einzelfirma, Regelbesteuerung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und möchte dabei die Sonderabschreibung nach §7g EStG nutzen – also 50 % Sonder-AfA + 25 % reguläre AfA im ersten Jahr.

    Wichtig: Ich suche gezielt eine Finanzierung, kein Leasing, weil die Sonderabschreibung nur bei Eigentum bzw. Aktivierung in der Bilanz möglich ist.

    Geplant ist:

    • Laufzeit: 48 oder 60 Monate
    • Sonderzahlung: 7.500 € (ggf. inklusive MwSt)
    • Monatliche Rate: ca. 450 €

    Meine Fragen:

    1. Hat jemand den Smart #5 bereits als Firmenwagen mit Finanzierung (nicht Leasing) realisiert und von der 75 %-AfA profitiert?
    2. Welche Bank oder Herstellerfinanzierung bietet aktuell gute Konditionen für diese Konstellation?
    3. Worauf muss ich steuerlich achten, damit die Sonderabschreibung anerkannt wird (z. B. AfA-Beginn, Eigentumsnachweis, Schlussrate)?

    Bin dankbar für jede Erfahrung, Beispielrechnung oder Einschätzung – auch zu Alternativen bei der Finanzierungsgestaltung (z. B. Ballonfinanzierung mit Eigentumserwerb am Anfang).

    Danke und viele Grüße


    Matthias

  • Moin,


    ich bin selbständiger Steuerberater zusammen mit einer Partnerin, der #5 wird der Firmenwagen meiner Frau, die bei uns angestellt ist.


    Der 75%-AfA muss erst der Bundesrat zustimmen. Dass soll am 11.07. passieren. Danach wird es auch noch dauern, bis die gesetzlichen Regelung klar definiert werden. Es kann Dir also noch keiner Fragen dazu beantworten. Grundsätzlich sollen die Regelungen rückwirkend ab dem 30.06. gelten. Aber ob das auch wirklich so kommt, müssen wir abwarten.


    Wenn alles so kommt wie es aktuell aussieht, wird man da steuerliche gegenüber dem Finanzamt kein Problem haben. Bis auf die 75 % AfA ist sowieso alles wie bei jedem Firmenwagen bisher auch schon.


    Das Thema Firmenwagen ist steuerlich allerdings nicht gerade trivial. Hattest Du schonmal einen?


    So musst Du z.B. den #5 zwingend mindestens 50 % betrieblich fahren, damit er notwendiges Betriebsvermögen wird und Du gleichzeitig auch die 0,25 %-Methode anwenden kannst. Alles andere würde keinen Sinn machen bzw. bei unter 50 % wären die steuerlichen Auswirkungen stark nachteilig im Vergleich zu 50 % oder mehr.


    Rechnung und Kaufvertrag will das Finanzamt vermutlich sehen, wie sonst auch. Wie die Finanzierung läuft ist dem Finanzamt (fast) egal.


    Als Finanzierung muss Du das nehmen, was wirtschaftlich am meisten Sinn macht, sprich am wenigsten Zinsen kostet. Hier kann ich nicht weiterhelfen.


    Beste Grüße


    Stefan

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  • Hallo Stefan,

    vielen Dank für deine ausführlichen Infos.


    Ja aktuell fahre ich auch einen Firmenwagen mit der 1% Regelung als Leasingfahrzeug.

    Es stellt sich mir die Frage ob ein Leasing bei der steuerlichen Betrachtung auch angesetzt werden kann, oder geht das nur über ein Finanzierungsmodell?


    Schöne Grüße

    Matthias

  • Bei Leasing ist die laufende Rate = Betriebsausgabe. Bei Kauf (egal wie finanziert) ist es die Abschreibung, üblicherweise über 6 Jahre bei einem Neuwagen.


    Die 75%-Sonderabschreibung kann es daher nur bei Kauf geben.

    Bei einem bestenfalls gleichbleibenden Grenzsteuersatz von 42 % ist die steuerliche Auswirkung einer Sonderabschreibung bis auf ein Zins- und Liquiditätsvorteil auch nicht so riesig. Was man im ersten Jahr an Steuern weniger zahl, zahlt man ab Jahr 2 mehr. Verkauft man das Auto dann z.B. nach 4 Jahren hat man zusätzlich einen höheren Gewinn, da das Auto schon mehr abgeschrieben ist als üblicherweise.

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  • Hallo Stefan,

    so wie ich Deine Zusammenfassung lese, siehst Du keinen großen Vorteil darin auf eine Finanzierung zu gehen sondern du würdest leasen, richtig?


    VG Matthias

  • Ich würde jedenfalls nicht von der 75 %-AfA diese Entscheidung abhängig machen.


    Mein eigener Firmenwagen, Fiat 500e "Cabrio", ist für 4 Jahre geleast. Gut kalkulierbare Kilometer-Nutzung und unklarer Restwert waren Hauptgründe. In 2 Jahren kommt dann halt was neues für eine ähnliche Rate.


    Beim #5 ist nicht klar wie viele km wir im Jahr fahren. Meine Frau wird auch ab und zu damit in den Wald, das 4,5 jährige Töchtern geht mit dem Innenraum nicht immer gut um, vielleicht kommt ein Hund in die Familie. Bestenfalls soll der #5 wie sein Vorgänger 10 Jahre genutzt werden. Hier machte Kauf für uns mehr Sinn. Dank 2.500 Euro Rabatt bei Barkauf und Bestellung bis 30.06. haben wir das mitgenommen.

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  • Vielen Dank für die Nachträgliche Info, ich gehe aktuell immer noch davon aus das wir bei den Vergünstigungen immer von Barkauf oder Finanzierung sprechen, also kein Leasing, richtig.