Im Grundsatz ist die Aussage richtig, aber sie sollte präziser formuliert werden, um den rechtlichen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Bei der Nutzung von Winter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung (einschließlich M.S., M&S, MS oder dem Schneeflocken-/Alpine-Symbol) ist es zulässig, dass der Geschwindigkeitsindex dieser Reifen unter dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Höchstwert liegt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im Sichtfeld des Fahrers ein gut sichtbarer Hinweis (z. B. ein Aufkleber) mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen angebracht ist. Diese Regelung gilt unabhängig von der Jahreszeit. Der häufig genannte Zeitraum vom 16. Oktober bis 15. Mai stellt lediglich eine Empfehlung für die Nutzung von Winterreifen dar („Oktober bis Ostern“) und ist gesetzlich nicht bindend. Seit dem 1. Januar 2018 dürfen nur noch Winterreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) neu verkauft werden. Reifen mit der bisherigen M+S-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden. Danach sind ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol als Winterreifen anerkannt.
Beiträge von Forumregistrierung
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Wenn du Reifen montierst, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeugs liegt, bist du verpflichtet, gemäß § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen entsprechenden Geschwindigkeitsaufkleber gut sichtbar im Sichtfeld des Fahrers anzubringen. Dieser Hinweis muss sich in unmittelbarer Nähe des Tachometers befinden – zum Beispiel auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe –, sodass er während der Fahrt jederzeit gut erkennbar ist. Ein Aufkleber, der außerhalb des Fahrersichtfelds angebracht ist, etwa im Handschuhfach oder an der Türinnenseite, erfüllt diese Vorschrift nicht.
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Das wurde hier in anderen Bereichen schon mehrfach diskutiert/erklärt ... einfach mal "Suchen" ...
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Aber er hat ja gesagt, dass das Fahrverhalten recht angenehm und komfortabel ist. Nicht so straff wie die VW ID Modelle. Aber letztenendes tatsächlich für uns absolut uninteressant, da das Luftfahrwerk nicht bei uns ankommen wird. Somit sind die Fahrzeuge hier bei uns komplett anders abgestimmt und das werden wir dann erst in ein bis zwei Monaten entweder selber durch eine Probefahrt erfahren oder durch entsprechende Tests sehen/lesen.
Naja, das ist doch vollkommen subjektives und nicht verifizierbares Bla-Bla ... das ist nicht mehr wert als die Aussage: "Er ist nicht angenehm und nicht komfortabel".
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Naja ... unter "Testbericht" verstehe ich was anderes ... schlecht gemacht ... nix Neues ... simply Clickbaiting
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Es soll suggerieren, dass du wie auf einen Teppich schwebst.
Kannst du dir das was drunter vorstellen?
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Wenn, dann hier
Benutzerhandbücher für SMARTBenutzerhandbücher, Garantiebroschüre, Hochvoltbatterie-Zertifikat, und weitere Dokumente für smart.manual.smart.com -
Mein Händler hat folgendes geschrieben:
Unser integriertes Servicepaket ist im Lieferumfang jedes Fahrzeugs enthalten. Es umfasst eine Wartung inkl. Verschleißteile für 3 Jahre oder 45.000 KM und Pannenhilfe für 8 Jahre oder 160.000 KM. Zusätzlich zu unserer Standardgarantie von 2 Jahren erhalten Sie eine Garantieverlängerung um 1 Jahr (insgesamt 3 Jahre) mit unbegrenzter Kilometerleistung.
Soweit ich weiß, ist das Standard... Und auch keine extra Leistung des autohauses...