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... Das rot war eigentlich mein Favorit, wir haben uns dann aber für das Silber entschieden.
Weil ?
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... Das rot war eigentlich mein Favorit, wir haben uns dann aber für das Silber entschieden.
Weil ?
Ich denke der geplante Liefertermin 08.01.2026 ist nur ein (ungefährer) Platzhalter.
Es werden wahrscheinlich ein paar Hundert Smart #5 gleichzeitig mit der "Smart #5 Flotilla" gleichzeitig anlanden, allerdings werden die wohl kaum alle am gleichen Tag bei Händlern in Norddeutschland, Süddeutschland oder in der Schweiz bzw Österreich angeliefert werden. Von daher gehe ich davon aus, dass das nur ein Platzhalter für eine ungefähre Anlieferung ist.
Die Darstellung ist bei Google Maps so, kann man nicht ändern. Macht ja auch Sinn mehr von dem zu sehen, was da noch so kommt, als das, was schon hinter einem liegt. Ist ne Gewöhnungssache.
Ich habe im Juni noch zwischen dem Enyaq 85x und dem Smart geschwankt. Im Enyaq ist der Kofferraum wesentlich besser für meine Fellnasen geeignet. Ich hab deshalb mal im Forum nachgefragt, was sich in dieser Hinsicht getan hat. Dort hieß es keine wesentlichen Änderungen. Keine Ahnung, was jetzt zutrifft.
Unzumutbar ist, dass andere Fahrzeuge schon 3 Softwareupdates bekommen haben und meiner noch immer beim Stand der Auslieferung ist. Laut Werkstatt können sie ein Update nicht anstoßen.
Ich fahr zur Zeit noch den Enyaq 80x:
- Quälend langsames Entertainment-System
- Je nach Fahrzeug bei maximal 180 abgeriegelt,
- Lädt mit max. 11kW
- Nach 30 Monaten noch immer kein Update bekommen (bitte gedulden Sie sich ...)
+ Kofferraum größer
+ mehr physische Tasten
Ich fahre derzeit das sechste Auto mit Tempomat. Jeder Hersteller macht es anders. Ob besser oder schlechter ist meiner bescheidenen Meinung nach Geschmackssache.
Was man in diesem Forum so alles so findet, die skurillsten Andekdoten, die man sich ausdenken kann. Also wenn sich das ganze auf § 66 StBerG oder § 50 BRAO beziehen sollte (nur dann gilt das von mir Angemerkte), dann mag das glauben, wer will - ich nicht. Rechtsanwälte und Richter, die § 66 Abs. 2 Satz 4 StBerG bzw. § 50 Abs. 2 Satz 4 BRAO nicht kennen oder ignorieren, sorry aber die gibt es (jedenfalls in Deutschland) nicht, schon gar nicht in Kombination RA und Richter (es sind ja dann beide "verblödet" - der RA nach sorgfältiger Vorbereitung auf den Gerichtstermin und der Richter, der "schon urteilen wollte" ohne sich vor dem Urteil zur Beratung zurückzuziehen). Das ist für mich eher eine Verunglimpfung dieser beiden Berufsstände, die in diesem Forum nichts zu suchen hat.
Wenn du deswegen ruhiger schlafen kannst, dann ist es halt ausgedacht.
Es ging tatsächlich letztendlich um Unterlagen Nach §66 (2) Nr. 2 und 3 StberG
Die geforderten Unterlagen hat zwar weder in Urschrift noch als Abschrift von uns erhalten, allerdings hatte er uns diese ohne Ausnahme per Fax zukommen lassen, die Urschrift lag ihm also vor. Weder der Anwalt noch der Richter haben dies gewusst. Der ehemalige Mandant hat ihnen diese Tatsache aus Unwissenheit einfach nicht mitgeteilt.
Auf die zu internen Zwecken angefertigten Papiere (was wie verwertet/zugeordnet oder auch nicht) hat er ja keinen Anspruch.