Beiträge von Smart#5Fan

    Ich werde den digitalen Schlüssel nur für den Notfall nutzen. Ich habe jetzt auch einen Fahrzeugschlüssel in der Tasche mit einem zusätzlichen Chip. Der Chip öffnet alle Türen zu Hause und im Büro, die Garagen, schaltet die Alarmanlage . Eh ich mich stängig ärgere, warum der elektronische Schlüssel mal gerade wieder nicht will ...

    da kann man im BGB aber auch weiterlesen und nicht dort aufhören, wo man meint ...


    Ich habe dazu mal eine Anekdote:


    2006 war ich mit einem ehemaligen Mandanten vor Gericht. Nachdem ich einem Mitarbeiter gekündigt hatte, hat der Mandant auch gekündigt, da er ständig von ihm betreut wurde ...


    Nun wollten sie die Herausgabe der Handakte erzwingen, was ich abgelehnt habe. Die Sache ging also vor Gericht, der gegnerische Anwalt (ich war ohne Anwalt dort) verwiese aus §XY ABS Z Satz BLA im Gesetz, dort stand, dass der Mandant ein Recht auf die Herausgabe der Handakte hat.


    Der Richter meinte dann, das sei ja wohl eindeutig und wollt schon urteilen, da habe ich ihn unterbrochen mit den Worten: "Es wäre schön, wenn sie mal weiterlesen würden und keine voreiligen Entscheidungen treffen würden." Dafür habe ich zwar böse Blicke erhalten, aber in den Folgenden Sätzen stand halt, was nicht zu den herausgabepflichtigen Dokumenten gehört. Ende vom Lied: Der Kläger hat NIX, NULLKOMMANIX bekommen.




    Das ist so wie sciliar geschrieben hat: die Leute lesen bis dahin, wo es ihnen gefällt, aber man muss wirklich alles bis zum Ende lesen.

    Joschka


    1) wäre ich vorsichtig mit der einfach so zu beurteilen wer wieviel Ahnung vom Handelsrecht hat, ohne zu wissen, was derjenige beruflich macht.

    2) Von irgendjemandem musst du das Auto ja kaufen, in diesem Fall von Smart, und Smart ist dann der Verkäufer.

    3) Um zu prüfen, ob das Auto deinen Anforderungen entspricht, kannst du Probefahrten machen oder ein entsprechendes Fahrzeug mieten, ein Fahrzeug auf deinen Namen zuzulassen ist dafür nicht nötig, den Rest kannst du dir eventuell selber ausrechnen.


    [NACHTRAG]


    Ich habe gestern ganz vergessen zu erwähnen, dass die ganze Fernabsatz-Geschichte nicht im Handelsrecht geregelt ist, sondern im BGB steht, wozu also der Hinweis auf das Handelsrecht?

    Die Stornierung ist auch bei Mitwirkung eines Verkäufers kein Problem, solange keine Auftragsbestätigung vorliegt.

    Wenn SMART deine Bestellung nicht explizit angenommen hat - nicht die Eingangsbestätigung - dann liegt auch noch kein Vertrag vor, und du kannst dein Kaufangebot jederzeit zurückziehen.

    Wenn du nach der Übergabe des Fahrzeuges den Wagen wieder zurückgeben willst kann das aber teuer werden.

    Durch die Zulassung verliert das Fahrzeug ja erheblich an Wert und diesen Wertverlust musst du dann ausgleichen. ;)

    Die Frage stellt sich für mich auch.

    Für den Inster und auch den Smart.

    Lieber sehr gute Allwetterreifen auf der original Felge oder durchnittlich bis gute Winterreifen als Komplettrad.

    Ich kann mich noch so garnicht entscheiden.


    Meine Frau hat auf ihrem Inster Allwetterreifen. Ich fahr das Auto zwar selten, aber bisher gibt es da nix zu meckern. Ich kann heute Abend mal nachsehen, was da für Reifen drauf sind. Für den Smart bin ich noch am Überlagen was ich mache. Die Felgen sind ja eine einmalige Anschaffung und wenn man sie tatsächlich nicht mehr benötigen sollte, kann man sie ja wieder verkaufen.