Beiträge von taurus741
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Ich habe bereits ein Ticket aufgemacht, aber außer einer Standardantwort, dass die Daten genau übereinstimmen müssen, noch keine Lösung.
Kurzes Update:
Es lag tatsächlich daran, dass im Fahrzeugschein im Gegensatz zum Personalausweis nicht der Geburtsname meiner Frau hinterlegt war. Nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle konnte das Nachtragen des Geburtsnamens formlos per Email beantragt werden und eine Woche später bestätigte die Zulassungsstelle, dass der Geburtsname nun nachgetragen und ans Kraftfahrt Bundesamt übermittelt wurde. Anschließend ließ sich der digitale Fahrzeugschein über die i-kfz-App mit den Daten des Online-Personalausweises herunterladen.
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Ja, ja der Gruppenzwang

Ich habe auch bestellt. Jetzt liegen hier bald die am Black Friday vergünstigt gekauften Original Smart Gummimatten und die Displayfolie zu Hause, fehlt nur noch der #5

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Den digitalen Kfz-Schein finde ich gut, hat aber bei meiner Frau bislang mit der Identifizierung mit dem Personalausweis in der i-kfz-App nicht geklappt (kein QR-Code aufgrund des Fahrzeugalters vorhanden). Ich vermute es liegt daran, dass im Kfz-Schein der Geburtsname üblicherweise nicht vermerkt ist, aber sehr wohl im Personalausweis. Beim Abgleich scheint die i-kfz-App auf Fehler zu laufen bzw. meint, dass die Halterdaten nicht übereinstimmen.
Ich habe bereits ein Ticket aufgemacht, aber außer einer Standardantwort, dass die Daten genau übereinstimmen müssen, noch keine Lösung.
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Hallo Bernd,
vielleicht beim nächsten Neuwagenkauf ... Früher waren wir alle irgendwie geduldiger ...Viel Spaß bei der Abholung Deines Taycans morgen. Tolles Auto!

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Wie alt ist Dein Smart #5 zum Zeitpunkt des Unfalls gewesen und wie viele Kilometer ist er bereits gefahren?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du einen Neuwagenersatz nach Unfall beanspruchen (ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen). Voraussetzungen:
Voraussetzungen für Neuwagenersatz nach Unfall
- Fremdverschulden: Der Unfall muss eindeutig vom anderen Verkehrsteilnehmer verursacht worden sein. Eine Teilschuld kann den Anspruch mindern oder ausschließen.
- Fahrzeugalter: Dein Fahrzeug darf nicht älter als einen Monat sein und sollte nicht mehr als 1.000 km gefahren sein.
- Erheblicher Schaden: Der Schaden muss so gravierend sein, dass wesentliche Teile wie Karosserie oder Fahrwerk neu aufgebaut werden müssen. Es reicht nicht, wenn nur Anbauteile betroffen sind.
- Technisch reparabel, aber wirtschaftlich unvernünftig: Auch wenn eine Reparatur möglich ist, kann sie wirtschaftlich unzumutbar sein. In solchen Fällen spricht man von einem „unechten Totalschaden“.
- Neuwertentschädigung: Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kannst du statt der Reparaturkosten den Neupreis für ein gleichwertiges Fahrzeug verlangen.
Ich drücke die Daumen, dass Du gut aus der Geschichte rauskommst.
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Soweit ich mich erinnere, war das lediglich eine unverbindliche Interessenbekundung, die wir bei der Bestellung anklicken konnten, aber keine richtige Bestellung eines zweiten Schlüssels.