haha - da wird wild konfiguriert und plötzlich steht einer vor der Tür, der exakt die Kiste so einfach mitnimmt

Kauf online oder Händler
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haha - da wird wild konfiguriert und plötzlich steht einer vor der Tür, der exakt die Kiste so einfach mitnimmt
Wenn bei STERNPARTNER Tesmer ein mattgrauer #5 mit schwarzem Dach und AHK stünde, würde ich den auch mitnehmen. Die bräuchten ihn noch nicht einmal einzupacken.
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Hallo zusammen!
Wie ich nun mitbekommen habe ist es so, dass smart inzwischen die Ausstellungsfahrzeuge in den Verkaufsräumen austauscht.
Meiner stand ja genau in meiner Wunschkonfiguration beim Händler.
Mit meiner Bestellung war ich wohl ein wenig zu spät, denn smart hatte das Fahrzeug schon zur Auslieferung an einen anderen Kunden abgerufen.Letztlich habe ich übrigens selbständig online bestellt. Das sind ja nur ein paar Klicks.
Dies hat den charmanten Vorteil, dass ich den Wagen bis 14 Tage nach Erhalt, so wie bei jedem anderen Online-Kauf auch, zurückgeben kann.
Wer weiß, was sich bis zu meiner gewünschten Auslieferung im Frühjahr 2026 noch so tut oder eben nicht tut z.B. bei den OTA-Updates.
Sollte smart diesbezüglich zwischenzeitlich nicht korrekt performen, könnte ich mir die Rückgabe des Fahrzeugs bzw. einen Rücktritt vom Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durchaus vorstellen.
Die Matten bekomme ich auch so, hat der Händler gesagt.Den Vorteil des 14-tägigen Rücktritts vom Kaufvertrag hat man definitiv nicht, wenn der Kauf mit Zutun bzw. Unterstützung durch den Händler erfolgt ist.
So jedenfalls ist es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. -
Wenn du nach der Übergabe des Fahrzeuges den Wagen wieder zurückgeben willst kann das aber teuer werden.
Durch die Zulassung verliert das Fahrzeug ja erheblich an Wert und diesen Wertverlust musst du dann ausgleichen.
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Ich hatte tatsächlich zuerst einen schwarzen BRABUS bestellt und haben einen Tag später einen schwarzen mit roten Dach auf der Website mit 2 bis 3 Wochen Lieferzeit gesehen und bestellt.
Die Stornierung des schwarzen war innerhalb der 14 Tagesfrist völlig problemlos.
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Die Stornierung ist auch bei Mitwirkung eines Verkäufers kein Problem, solange keine Auftragsbestätigung vorliegt.
Wenn SMART deine Bestellung nicht explizit angenommen hat - nicht die Eingangsbestätigung - dann liegt auch noch kein Vertrag vor, und du kannst dein Kaufangebot jederzeit zurückziehen.
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Eben. Das eine (vor beiderseitigem Vertragsschluss) hat mit dem anderen (nach Empfang des Autos / Rückkgabe) auch nix zu tun.
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Durch die Zulassung verliert das Fahrzeug ja erheblich an Wert und diesen Wertverlust musst du dann...
nun, das wäre ja mal interessant um der wahren Kosten-Anteile: Zulassung / gefahrene km / Zeit /...
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Du musst dem Verkäufer - in diesem Fall also SMART - den Minderwert ersetzen. Alleine durch die Zulassung dürften das schon ein paar tausend Euro sein.
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Was mich an dieser Stelle besonders ärgert ist, dass wieder mal Kommentare von Personen geschrieben werden, die weder meinen Post wirklich gelesen haben, noch Ahnung von Handelsrecht haben und sich bei allen Kommentaren nicht einmal die Mühe machen, die von mir erwähnten allgemeinen Geschäftsbedingungen - hier "Allgemeine Vertragsbedingungen für den Erwerb von Neufahrzeugen" zu lesen. Diese ist jedem öffentlich zugänglich. Den Auszug mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht habe ich dem Post nun für jeden zum Nachlesen angehangen.
Außerdem Smart#5Fan, warum sollte ich dem Verkäufer irgendetwas schulden? Ich habe keinerlei Geschäftsbeziehung mit irgendeinem Verkäufer. Ich habe das Auto alleine und selbständig über das Internet bestellt, so wie jedes Handy oder Fernseher bei Amazon auch.Auch die kann ich ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Bin ich DHL als Lieferdienst dann irgendetwas schuldig? Nein! Genauso ist es auch mit einem smart #5. Ich bin der späteren smart #5 Abholstelle bei Rücktritt sicherlich nichts schuldig.
Das kann man alles im Fernabsatzgesetz bzw. inzwischen in das BGB integriert nachlesen oder eben in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von smart.
Zitat 1: "Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, haben Wir Ihnen alle Zahlungen, die Wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von Uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Kaufvertrags bei Uns eingegangen ist."
Zitat 2: "Sie haben das Produkt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem Sie Uns den Widerruf vom Kaufvertrag erklärt haben, an Uns oder an den von Uns bevollmächtigten smart Vertriebspartner am Übergabeort, dessen Adresse im Kaufvertrag angegeben ist, oder an einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort zurückzusenden oder zu übergeben."
Zitat 3: "Anstatt das Fahrzeug und/oder das Zusatzprodukt an Uns zurückzusenden, können Sie das Produkt auch an den smart Vertriebspartner zurückgeben, der Ihnen das Produkt ausgehändigt hat (um Zweifel auszuschließen: Dies gilt als zusätzliche Möglichkeit der Rückgabe)."
Zitat 4: "Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Produktes nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Produktes nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist."
Auszug aus Allgemeine Vertragsbedingungen für den Erwerb von Neufahrzeugen.png
Also Smart#5Fan und Leo# das kann man alles nachlesen und wurde im Falle einer bereits erfolgten Bestellung sogar zu jedem Besteller nach Hause geschickt.