Da ist der Hersteller halt sehr eingeschränkt von Gesetzes wegen. Aber ein Shortcut wird sicher wieder kommen, wie bei #1 und #3.
Verordnung (EU) 2021/1958
Delegierte Verordnung - 2021/1958 - EN - EUR-Lex
3.2. Kontrolle des ISA
3.2.1. Der Fahrzeugführer muss die Möglichkeit haben, den ISA entweder vollständig (d. h. die SLIF und die SLWF bzw. die SLIF und die SCF) oder teilweise (d. h. die SLWF oder die SCF) manuell zu deaktivieren.
Der Hersteller kann den ISA so konzipieren, dass der Fahrzeugführer die Möglichkeit hat, die SLWF manuell und teilweise zu deaktivieren,
a) damit eine visuelle, aber keine akustische oder haptische Warnung aktiviert wird oder
b) um eine einzelne Instanz der akustischen oder haptischen Warnung der SLWF abzuschalten (z. B. Stummschalter).
Es gelten entsprechend diem Bedingungen gemäß den Nummern 3.2.1.1, 3.2.1.2 und 3.2.1.3.
3.2.1.1. Der ISA muss bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs wieder in den Normalbetrieb versetzt werden. Die automatische Reaktivierung des ISA kann vom Öffnen der Fahrertür abhängig gemacht werden.
3.2.1.2. Der Fahrzeugführer muss durch ein konstantes optisches Signal darauf aufmerksam gemacht werden, dass der ISA vollständig deaktiviert wurde. Der Fahrzeugführer muss durch ein optisches Signal, das mindestens zehn Sekunden oder bis zur manuellen Aufhebung andauert, darauf aufmerksam gemacht werden, dass der ISA teilweise deaktiviert wurde. Dazu kann das Störungswarnsignal gemäß Nummer 3.1.1 verwendet werden.
3.2.1.3. Nach einer manuellen Deaktivierung des ISA muss es dem Fahrzeugführer möglich sein, ihn mit nicht mehr als der Anzahl von Handgriffen wieder zu aktivieren, die zur Deaktivierung erforderlich waren.