Beiträge von smart#5 brabus

    Im Vergleich Michelin CC3S (21" GJR) mit Conti (21" Serie Sommer) und Bridgestone Blizzak (20" Winter) und einigen gefahrenen 100 km im Vergleich (soweit das mit den wechselnden Wetterverhältnissen geht) muss ich eindeutig sagen, dass ich

    definitiv beim Michelin als GJR bleiben werde. Er ist mit Abstand der leiseste und zusammen mit dem Bridgestone der komforabelste Reifen, fährt sich bei Nässe sehr schön und hat bei Trockenheit guten Grip.

    Das ist kein fauler Kompromiss mehr wie zu früheren Zeiten, nicht umsonst kostet der Reifen - im Vgl zu anderen GJR-Profilen - ordentlich viel.

    Der ganz große Vorteil nebenbei ;) ist, dass der ganze saisonale Reifenwechsel wegfällt und man immer das original 21" Rad fahren kann.

    Ich für mein Teil bin sehr zufrieden.

    Das ist kein nachgebessertes Fahrzeug, denn die AHK wird immer nachträglich durch den Händler angebaut. Das ganze ist mit 2 Stunden Zeitbedarf verbunden d.h. da kann man problemlos darauf warten - zumal wenn der Verkäufer einem die Wartezeit versüßt. Deswegen würde ich den Wagen unabhängig hiervon immer abnehmen, es sei denn man will ihn nicht haben.

    Du hast den Sachverhalt leider nicht verstanden - sorry und interpretierst Wikipedia mäßig alles was Dir in die Quere kommt.

    Zubehör und dazu gehört in der Smart Auftragswelt AHK und z.B. auch die RKV kannst Du individuell mit Deinem Verkäufer abstimmen, denn der schreibt Dir für diesen Umfang eine zusätzliche (2.) Rechnung, die Du dann bei der Fahrzeugabholung begleichst.

    Auch hat das nichts mit einem Widerrufsrecht zu tun, denn ich habe diese Umfänge alle ganz normal in bilateraler Abstimmung bei meinem Händler bestellt (Angebot, Konditionsabsprachen, schriftlicher Bestellauftrag usw.). Das hat nichts mit dem Fernabfragesetz zu tun. Und ich kann Dir versichern, das war beim mir - wie auch bei meinen 2 Geschäftspartnern so - d.h. das ist in der Realität so gelaufen.

    Du solltest mal wieder richtig lesen, dann hätte sich Dir erschlossen, dass ich nach der Bestellung und vor der Auslieferung die Reparaturversicherung zum normalen Preis "nachträglich " abgeschlossen habe. Und das ist problemlos machbar und wird in einer separaten Rechnung (ebenso wie die AHK) abgerechnet, da dies In der Kontierung nicht unter "Neufahrzeug" sondern unter "Nachrüstung/Zubehör" läuft, bezahlt wird das bei der Fahrzeugübergabe.

    Und selbstverstandlich wird vom Kunden in dem Zusammenhang der Beratungsnachweis unterschrieben.