- Für E-Autos, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen werden:
Sie zahlen dann reguläre Kfz-Steuer, allerdings mit dem erwähnten 50 % Rabatt auf die Gewichtssteuer.
Moin Thomas,
wenn es so käme, wäre das ja ein kleiner Lichtblick.
Der Koalitionsvertrag enthält den Passus, dass die Steuerbefreiung um fünf Jahre bis Ende 2035 erweitert werden soll. Ob es so kommt, wird sich zeigen.
Auf den Seiten vom ADAC (vorheriger Eintrag hier) steht, dass am 31.12.2025 Schluss mit einer zukünftigen Steuerbefreiung ist.
Bei auto motor sport steht als Fazit das hier:
Fazit
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die bisherige Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektroautos. Die Fahrzeuge unterliegen dann einer regulären Steuer auf Basis des zulässigen Gesamtgewichts. Zwar sieht der Koalitionsvertrag eine Verlängerung der Steuerbefreiung bis 2035 vor, doch fehlt bislang die gesetzliche Umsetzung. Wer von der vollständigen Steuerbefreiung profitieren will, sollte die Zulassung eines neuen E-Autos möglichst noch vor Jahresende 2025 vornehmen.
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Beide Seitenbetreibern sind sich also einig darin, dass es für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 01.01.02026 keine Befreiung von der KFZ-Steuer geben wird, über den Zeitraum, für den die Steuerbefreiung gelten soll, legt sich die Politik noch die Karten.
Mit solchen Entscheidungen wird der Energiewechsel nicht unbedingt befördert.
Beste Grüße
Bernd