Beiträge von BerndAusStade

    Nach Aussage von meinem Händler sind die 20“ Felgen raus, weil es keine Winterreifen mit der entsprechenden Tragfähigkeit gibt.


    Ob das stimmt weiß ich tatsächlich nicht. :/

    Moin Flogges,


    es gibt genügend Reifenhersteller, die Winterreifen in diesem Format anbieten. Wäre ungewöhnlich, wenn es nicht so wäre.

    Auf der Internetseite von ReifenDirekt sind zum Beispiel einige zu finden.


    Vielleicht kannst du deinem Händler mal eine Reifenliste schicken und ihn fragen, ob er da nicht ein Modell liefern kann.



    Beste Grüße

    Bernd

    BerndAusStade


    In meinem Beitrag hier (über deinem letzten Beitrag) sind zwei Links. Einer zur offiziellen Gesetzesssammlung der Bundesregierung und einer zur offiziellen Rechner des Bundesfinanzministeriums.

    Verbindlichere Quellen wird man im Internet nicht finden. Da können Automobilclubs und Zeitschriften gern andere Meinung sein. Wenn aber überhaupt eine Veröffentlichung im Netz maßgeblich ist, dann doch wohl die unserer Regierungsbehörden. ;)

    Stimmt Smart#5Fan, da ist mir erstens ein Formelfehler passiert, und zweitens der Passus entgangen.

    Bei 2.880 Kg max. Gesamtgewicht sind das 15 * 12,02 EUR * 50% = 90,15 EUR pro Jahr für einen #5 BRABUS

    • Für E-Autos, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen werden: Sie zahlen dann reguläre Kfz-Steuer, allerdings mit dem erwähnten 50 % Rabatt auf die Gewichtssteuer.

    Moin Thomas,


    wenn es so käme, wäre das ja ein kleiner Lichtblick.

    Der Koalitionsvertrag enthält den Passus, dass die Steuerbefreiung um fünf Jahre bis Ende 2035 erweitert werden soll. Ob es so kommt, wird sich zeigen.


    Auf den Seiten vom ADAC (vorheriger Eintrag hier) steht, dass am 31.12.2025 Schluss mit einer zukünftigen Steuerbefreiung ist.

    Bei auto motor sport steht als Fazit das hier:

    Fazit

    Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die bisherige Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektroautos. Die Fahrzeuge unterliegen dann einer regulären Steuer auf Basis des zulässigen Gesamtgewichts. Zwar sieht der Koalitionsvertrag eine Verlängerung der Steuerbefreiung bis 2035 vor, doch fehlt bislang die gesetzliche Umsetzung. Wer von der vollständigen Steuerbefreiung profitieren will, sollte die Zulassung eines neuen E-Autos möglichst noch vor Jahresende 2025 vornehmen.

    *****


    Beide Seitenbetreibern sind sich also einig darin, dass es für neu zugelassene Fahrzeuge ab dem 01.01.02026 keine Befreiung von der KFZ-Steuer geben wird, über den Zeitraum, für den die Steuerbefreiung gelten soll, legt sich die Politik noch die Karten.


    Mit solchen Entscheidungen wird der Energiewechsel nicht unbedingt befördert.


    Beste Grüße

    Bernd

    Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht, Sven.


    So wie du wäre auch ich davon ausgegangen, dass mit der Aktivierung des Waschanlagenmodus alles getan wäre, was für eine ungestörte Durchfahrt einer Waschanlage nötig ist. Dass dem nicht so ist, überrascht mich - oder auch nicht, wenn einem bewusst wird, dass wir von einem Smart sprechen...


    Es kommen immer mehr (Software-)Baustellen auf, als dass welche abgearbeitet werden.

    :|


    Beste Grüße

    Bernd

    Im Vergleich zum Smart #1 fehlen beim #5 ziemlich viele Daten. Ich hoffe, das kommende Update wird das beheben.

    Vielen Dank für die Infos, chriscat.


    Die Hello # App hat sehr viel bessere Bewertungen, als die Original-App von Smart, was bereits eine hervorragende Auszeichnung ist.


    Wir alle freuen uns über die stetige Weiterentwicklung der Hello # App.

    Bitte bleibt weiter so aktiv.


    Beste Grüße

    Bernd

    Ist das 100% mit der Steuer?

    Hier der Text von der ADAC-Seite:

    Elektroautos: Kfz-Steuer nach Ablauf der Steuerbefreiung

    Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031 wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 t nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 kg beträgt die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 kg 5,625 Euro, bis 3000 kg 6,01 Euro und bis 3500 kg 6,39 Euro. Günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen bleibt es dennoch.

    Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht beträgt beim Elektro-Pionier BMW i3 der ersten Generation (Marktstart 2013) 1630 Kilo, die Steuer beläuft sich deshalb auf mindestens 50 Euro.