Einen guten Morgen an alle,
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Ich denke (keine rechtliche Beurteilung) hier kannst du dich nur auf die "Allgemeine Vertragsbedingungen" berufen.
Allgemeine Vertragsbedingungen für den Verkauf
IX Lieferzeit
3. Nach Ablauf von sechs (6) Wochen nach einem unverbindlichen Liefertermin oder nach einer unverbindlichen Lieferfrist können Sie Uns auffordern, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern, die bei Fahrzeugen, die Uns zur Verfügung stehen, zehn (10) Tage beträgt. Mit Zugang der Aufforderung geraten Wir in Verzug. Steht Ihnen ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens zu, so ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt
4. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen wollen, müssen Sie Uns eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, ist der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 25 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Sind Sie Unternehmer, sind Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird, während Wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so ist unsere Haftung wie vorstehend beschrieben begrenzt. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre
Gruß aus Duisburg