Was man in diesem Forum so alles so findet, die skurillsten Andekdoten, die man sich ausdenken kann. Also wenn sich das ganze auf § 66 StBerG oder § 50 BRAO beziehen sollte (nur dann gilt das von mir Angemerkte), dann mag das glauben, wer will - ich nicht. Rechtsanwälte und Richter, die § 66 Abs. 2 Satz 4 StBerG bzw. § 50 Abs. 2 Satz 4 BRAO nicht kennen oder ignorieren, sorry aber die gibt es (jedenfalls in Deutschland) nicht, schon gar nicht in Kombination RA und Richter (es sind ja dann beide "verblödet" - der RA nach sorgfältiger Vorbereitung auf den Gerichtstermin und der Richter, der "schon urteilen wollte" ohne sich vor dem Urteil zur Beratung zurückzuziehen). Das ist für mich eher eine Verunglimpfung dieser beiden Berufsstände, die in diesem Forum nichts zu suchen hat.
Wenn du deswegen ruhiger schlafen kannst, dann ist es halt ausgedacht.
Es ging tatsächlich letztendlich um Unterlagen Nach §66 (2) Nr. 2 und 3 StberG
Die geforderten Unterlagen hat zwar weder in Urschrift noch als Abschrift von uns erhalten, allerdings hatte er uns diese ohne Ausnahme per Fax zukommen lassen, die Urschrift lag ihm also vor. Weder der Anwalt noch der Richter haben dies gewusst. Der ehemalige Mandant hat ihnen diese Tatsache aus Unwissenheit einfach nicht mitgeteilt.
Auf die zu internen Zwecken angefertigten Papiere (was wie verwertet/zugeordnet oder auch nicht) hat er ja keinen Anspruch.