Du musst bedenken, dass du und der spätere Käufer eventuell für ein ab Januar 2026 zugelassenes Auto KFZ-Steuer zahlen musst.
Bleibt die Gesetzeslage so, wie sie ist, dann verlierst du fast fünf Jahre Steuerbefreiung (gut 400,- Euro).
Hier ist der Text dazu:
Bei der Kfz-Steuer verfolgt der Staat eine klare Strategie: Klimaschädliche Fahrzeuge, also solche mit einem hohen CO₂-Ausstoß, werden höher, solche mit niedrigem CO₂-Ausstoß niedriger besteuert.
Bei reinen Elektroautos geht der Bund sogar noch einen Schritt weiter: Wurden oder werden sie vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen, müssen ab Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang überhaupt keine Kfz-Steuern gezahlt werden.
Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der zehn Jahre seit Erstzulassung oder bis Ende 2030. Da diese Steuerbefreiung derzeit noch bis zum 31. Dezember 2030 befristet ist, können Käufer von E-Autos den kompletten 10-Jahres-Zeitraum aktuell aber nicht mehr ausnutzen.
Das könnte sich aber bald ändern. Denn Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kündigte Anfang Oktober an, die Steuerbefreiung bis 2035 verlängern zu wollen. Ein Anfang 2026 zugelassenes E-Auto wäre dann wieder für fast zehn Jahre steuerfrei unterwegs. Diese Maßnahme war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Noch ist allerdings unklar, ob diese Maßnahme auch rückwirkend gilt – ob also beispielsweise ein im Jahr 2025 erstmals zugelassenes Elektroauto wie bisher nur bis Ende 2030 von der Steuer befreit wird, oder für den ganzen, dann ja wieder möglichen 10-Jahres-Zeitraum bis 2035.
Für Plug-in-Hybride gibt es keine Befreiung von der Kfz-Steuer. Für sie berechnet sich die Steuer wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß. Allerdings sind die Steuern für Plug-ins meist deutlich günstiger, da die CO₂-Emissionen im Vergleich zu normalen Benzin- oder Dieselfahrzeugen geringer sind.
Beste Grüße
Bernd