Zu klären ist jetzt, ob das Datum 14.01.26 nur ein Platzhalter oder ein Fakt ist.
Wenn sich die Anlieferung derart verzögert, darf ich wohl meinen Rechtsbeistand konsultieren. a) Wegen evtl. dann zu zahlender KFZ Steuer und b) wegen sonstiger weiter Kosten wie Bereitstellungszinsen und Miet-/Leihwagen … obwohl mir lieber ist, der s#5 kommt zeitig.
Nix ist einfach …
Also rechtlich sehe ich da keine großen Chancen für dich da das Lieferdatum genau aus solchen Gründen immer unverbindlich ist.
Ich bin jetzt kein Anwalt aber was das angeht sehe ich da wirklich kaum Chancen für dich.