Smart #5 Ganzjahresreifen / GJR / Allwetterreifen Erfahrungen und Bilder

  • StVZO § 36 (4) 1 legt fest:


    ... die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird ...

  • Hat sich mal jemand mit dem Vredestein beschäftigt? Schlecht soll der ja auch nicht sein ......

    Ich habe den Vredestein schon 2x gefahren (EV6 und GV60) und war/bin zufrieden mit dem Reifen. Recht leise und komfortabel, bei Nässe in Kurven schiebt er gern etwas nach aussen - insgesamt sehr gutes Preis/leistungsverhältnis

  • Wenn du Reifen montierst, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeugs liegt, bist du verpflichtet, gemäß § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen entsprechenden Geschwindigkeitsaufkleber gut sichtbar im Sichtfeld des Fahrers anzubringen. Dieser Hinweis muss sich in unmittelbarer Nähe des Tachometers befinden – zum Beispiel auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe –, sodass er während der Fahrt jederzeit gut erkennbar ist. Ein Aufkleber, der außerhalb des Fahrersichtfelds angebracht ist, etwa im Handschuhfach oder an der Türinnenseite, erfüllt diese Vorschrift nicht.

    Meine Garage:


    1. Austral FH 200 Iconic Esprit Alpine; EZ 11/24

    2. Scenic e-Tech LongRange Iconic; EZ 01/25

    3. Ford Explorer AWD Premium; EZ 04/25

  • Wenn du Reifen montierst, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeugs liegt, bist du verpflichtet, gemäß § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einen entsprechenden Geschwindigkeitsaufkleber gut sichtbar im Sichtfeld des Fahrers anzubringen. Dieser Hinweis muss sich in unmittelbarer Nähe des Tachometers befinden – zum Beispiel auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe –, sodass er während der Fahrt jederzeit gut erkennbar ist. Ein Aufkleber, der außerhalb des Fahrersichtfelds angebracht ist, etwa im Handschuhfach oder an der Türinnenseite, erfüllt diese Vorschrift nicht.

    Und falls man dann mit dem Fahrzeug nach Italien fahren möchte sollte man sich die entsprechenden Regelungen ansehen. Ich meine gelesen zu haben, dass die Regelungen verschärft wurden und der Speedindex von Winterreifen (auch GJR) höher sein muss als die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit.


    Winterreifenverbot in Italien ab 16. Mai
    Bestimmte Winterreifen dürfen in Italien in den Sommermonaten (ab 16. Mai) auch von Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung nicht mehr gefahren werden.
    www.adac.de

  • Eine Ausnahme gibt es nur im Winter (16. Oktober bis 15. Mai). Es dürfen dann auch Winter- bzw. Ganzjahresreifen (MS, M+S, M&S, Schneeflocken- bzw. Bergsymbol) aufgezogen werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen.

  • Im Grundsatz ist die Aussage richtig, aber sie sollte präziser formuliert werden, um den rechtlichen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Bei der Nutzung von Winter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung (einschließlich M.S., M&S, MS oder dem Schneeflocken-/Alpine-Symbol) ist es zulässig, dass der Geschwindigkeitsindex dieser Reifen unter dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Höchstwert liegt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im Sichtfeld des Fahrers ein gut sichtbarer Hinweis (z. B. ein Aufkleber) mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen angebracht ist. Diese Regelung gilt unabhängig von der Jahreszeit. Der häufig genannte Zeitraum vom 16. Oktober bis 15. Mai stellt lediglich eine Empfehlung für die Nutzung von Winterreifen dar („Oktober bis Ostern“) und ist gesetzlich nicht bindend. Seit dem 1. Januar 2018 dürfen nur noch Winterreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) neu verkauft werden. Reifen mit der bisherigen M+S-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol dürfen nur noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden. Danach sind ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol als Winterreifen anerkannt.

    Meine Garage:


    1. Austral FH 200 Iconic Esprit Alpine; EZ 11/24

    2. Scenic e-Tech LongRange Iconic; EZ 01/25

    3. Ford Explorer AWD Premium; EZ 04/25

  • ich war gestern beim Reifenhändler, und der hat mir von Ganzjahresreifen abgeraten.

    Und ehrlich, wenn ich mir anschaue, dass ein Michelin CrossClimate 330€ kosten soll, also 1320€ plus umrüsten, dafür bekomme ich auch fast einen Satz Winterkompletträder (dann in 19 statt 21 Zoll). Und dann hab ich auch kein Problem im Sommer in Italien.

  • Was war der Grund für das abraten? Ist ja zunächst mal nur eine Aussage.


    Ich fahre immer nur Ganzjahresreifen und habe überhaupt keine Probleme

    Meine Garage:


    1. Austral FH 200 Iconic Esprit Alpine; EZ 11/24

    2. Scenic e-Tech LongRange Iconic; EZ 01/25

    3. Ford Explorer AWD Premium; EZ 04/25

  • ich war gestern beim Reifenhändler, und der hat mir von Ganzjahresreifen abgeraten.

    Und ehrlich, wenn ich mir anschaue, dass ein Michelin CrossClimate 330€ kosten soll, also 1320€ plus umrüsten, dafür bekomme ich auch fast einen Satz Winterkompletträder (dann in 19 statt 21 Zoll). Und dann hab ich auch kein Problem im Sommer in Italien.

    Die Rechnung mag stimmen, wenn Du selber Räder wechselst. Aber sonst kommen ja noch die Umsteck- und Einlagerungskosten 2 x pro Jahr dazu. Ich bin schon bei einer kleinen freien Werkstatt und die nehmen günstige 69 EUR für 6 Monate Einlagerung und Wechsel. In den 4 Jahren meiner Leasingzeit sind das auch mal ca. 500 EUR die ich spare.


    Aber der Hauptgrund ist tatsächlich, dass ich keine Lust mehr habe 2 x im Jahr für das Reifenumstecken einen Termin zu machen und da hinzufahren um dann im Winter optisch wenig schöne Winterfelgen an meinem Fahrzeug zu sehen. Und das bei wenig Schnee im Raum Hamburg. Von daher werde ich wohl in den teuren Michelin Apfel beißen.