Das wiederum stimmt nicht in jedem Fall. Denn ich hab mir den Fahrzeugbrief (und die Konformitätserklärung) vom Händler geliehen, um den #5 selbst zuzulassen, bevor ich ihn bezahlt habe.
juristisch gilt der Kaufvertrag, damit wirst Du zum Vertragspartner bis vor Gericht, auch wenn man mit Brief und Schein alle Freiheiten hat, am Ende musst Du als Vertragspartner des Kaufs dafür gerade stehen...