Außerdem kann ich damit noch etwas mehr abschreiben und bekomme die Umsatzsteuer auch etwas früher wieder.
(immer das positive sehen
)
Zitat von 5#tramsDie Abschreibung bei E-Auto ist zur Zeit nur das Jahr wichtig (1tes Jahr 75%), Umsatzsteuer klar bekommt man dann im Januar 26
Für alle Steuerinteressierten noch die korrekten Informationen:
Für den Vorsteuerabzug braucht es immer eine ordnungsgemäße RG und zusätzlich die Zahlung oder die Lieferung. Sollte M1965 monatlich seine USt-Voranmeldung abgeben, dann hat er das Geld vom Finanzamt also wirklich so früher wieder bekommen.
Für die ertragsteuerliche Abschreibung braucht es keine ordnungsgemäße RG aber die Lieferung und da muss M1965 also noch warten und hoffen, dass es dieses Jahr klappt. Richtig ist aber, dass wenn man die Sonderabschreibung für E-Autos in Anspruch nimmt, dass die Lieferung am 31.12. reichen würde, um 75 % abzuschreiben. Ohne Sonder-Afa ist es monatlich anteilig aber eben erst ab Lieferung. ![]()