Du hast den Sachverhalt leider nicht verstanden - sorry und interpretierst Wikipedia mäßig alles was Dir in die Quere kommt.
Zubehör und dazu gehört in der Smart Auftragswelt AHK und z.B. auch die RKV kannst Du individuell mit Deinem Verkäufer abstimmen, denn der schreibt Dir für diesen Umfang eine zusätzliche (2.) Rechnung, die Du dann bei der Fahrzeugabholung begleichst.
Auch hat das nichts mit einem Widerrufsrecht zu tun, denn ich habe diese Umfänge alle ganz normal in bilateraler Abstimmung bei meinem Händler bestellt (Angebot, Konditionsabsprachen, schriftlicher Bestellauftrag usw.). Das hat nichts mit dem Fernabfragesetz zu tun. Und ich kann Dir versichern, das war beim mir - wie auch bei meinen 2 Geschäftspartnern so - d.h. das ist in der Realität so gelaufen.