AGB hin oder her... ich kaufe und ich bestimme wenn ich bezahle ... Ausnahmen bestätigen die Regel.... beim Autokauf sicher nicht...(es sei denn, ich mache das im eigenen Interesse und nur aufgrund meiner eigenen Entscheidung wegen ggf. Beschleunigung eines Prozesses weil ich das so entschieden habe, wie z.B. Bernd schon schrieb)... aber ganz sicher nicht wenn ein Fahrzeug aus China kommt und ggf. wegen Transportschäden dazu führt, dass ich den Wagen entgegen Termin evtl. erst Wochen nach meiner Bezahlung und damit Kreditierung von relevanten Beträgen erhalte...
Anzahlung kann jeder von mir haben, der Rechtssicherheit nicht genügend oder warum auch immer über AGBs, Kaufevertrag genug hat.... ich hab MB/Smart bereits mitgeteilt, dass ich mein Fahrzeug erst bezahle, wenn es save und unbeschadet im Autohaus steht.
Sofortüberweisung erfolgt dann sofort vor Ort und da zumindest bei mir in München die online-Zulassung möglich ist, nehme ich dann auch sofort meinen Wagen mit, wenn ich es wünsche (Zulassung und Abfahrt ist in wenigen Minuten online möglich, PDF ausdrucken, Kennzeichen anbringen und losfahren ist für 10 Tage möglich, Plaketten kommen nachgeliefert per Post) .