Beiträge von Smart#5Fan
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1) wäre ich vorsichtig mit der einfach so zu beurteilen wer wieviel Ahnung vom Handelsrecht hat, ohne zu wissen, was derjenige beruflich macht.
2) Von irgendjemandem musst du das Auto ja kaufen, in diesem Fall von Smart, und Smart ist dann der Verkäufer.
3) Um zu prüfen, ob das Auto deinen Anforderungen entspricht, kannst du Probefahrten machen oder ein entsprechendes Fahrzeug mieten, ein Fahrzeug auf deinen Namen zuzulassen ist dafür nicht nötig, den Rest kannst du dir eventuell selber ausrechnen.
[NACHTRAG]
Ich habe gestern ganz vergessen zu erwähnen, dass die ganze Fernabsatz-Geschichte nicht im Handelsrecht geregelt ist, sondern im BGB steht, wozu also der Hinweis auf das Handelsrecht?
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Du musst dem Verkäufer - in diesem Fall also SMART - den Minderwert ersetzen. Alleine durch die Zulassung dürften das schon ein paar tausend Euro sein.
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Die Stornierung ist auch bei Mitwirkung eines Verkäufers kein Problem, solange keine Auftragsbestätigung vorliegt.
Wenn SMART deine Bestellung nicht explizit angenommen hat - nicht die Eingangsbestätigung - dann liegt auch noch kein Vertrag vor, und du kannst dein Kaufangebot jederzeit zurückziehen.
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Wenn du nach der Übergabe des Fahrzeuges den Wagen wieder zurückgeben willst kann das aber teuer werden.
Durch die Zulassung verliert das Fahrzeug ja erheblich an Wert und diesen Wertverlust musst du dann ausgleichen.

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Die Frage stellt sich für mich auch.
Für den Inster und auch den Smart.
Lieber sehr gute Allwetterreifen auf der original Felge oder durchnittlich bis gute Winterreifen als Komplettrad.
Ich kann mich noch so garnicht entscheiden.
Meine Frau hat auf ihrem Inster Allwetterreifen. Ich fahr das Auto zwar selten, aber bisher gibt es da nix zu meckern. Ich kann heute Abend mal nachsehen, was da für Reifen drauf sind. Für den Smart bin ich noch am Überlagen was ich mache. Die Felgen sind ja eine einmalige Anschaffung und wenn man sie tatsächlich nicht mehr benötigen sollte, kann man sie ja wieder verkaufen.
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