Ich werfe dann jetzt mal § 53a (4) 1. in den Raum
Für die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
Da steht nur, dass ein "besonderer Schalter" vorhanden sein muss, aber nicht, dass es sich um einen physischen Schalter handeln muss. Als das ins Gesetz aufgenommen wurde hat wohl keiner dran gedacht, dass in Autos mal Touchscreens zum Einsatz kommen.