Was mich an dieser Stelle besonders ärgert ist, dass wieder mal Kommentare von Personen geschrieben werden, die weder meinen Post wirklich gelesen haben, noch Ahnung von Handelsrecht haben und sich bei allen Kommentaren nicht einmal die Mühe machen, die von mir erwähnten allgemeinen Geschäftsbedingungen - hier "Allgemeine Vertragsbedingungen für den Erwerb von Neufahrzeugen" zu lesen. Diese ist jedem öffentlich zugänglich. Den Auszug mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht habe ich dem Post nun für jeden zum Nachlesen angehangen.
da kann man im BGB aber auch weiterlesen und nicht dort aufhören, wo man meint, das Auto einfach zurückgeben zu können:
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1.Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Ob Autos darunter fallen, haben verschiedene Gerichte bisher unterschiedlich bewertet. Ich würde mich nicht darauf verlassen.