Ich habe bis dato zum Einschalten des Warnblinklicht nur die Möglichkeit via Display gesehen. Keinen separaten Schalter, ist das so?
Wenn ja dannđ
Wenn ich versuche die deutschen oder evtl. ĂŒbergeordnete EU Regeln zu finden lese ich das:
Ja â in Deutschland ist tatsĂ€chlich gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrzeuge mit Warnblinkanlage ĂŒber einen eigenen physischen Schalter verfĂŒgen mĂŒssen. Diese Vorschrift ist im § 53a der StraĂenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eindeutig geregelt (§ 4 Nr. 1):
âFĂŒr die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.â
Das bedeutet: Ein dedizierter Schalter â typischerweise ein deutlich erkennbares, oft rotes Dreieck, das von der Armaturentafel bedienbar ist â muss serienmĂ€Ăig verbaut sein, auch im Juli 2025. Es handelt sich nicht um eine Option, sondern um eine verpflichtende Ausstattung.
Wenn du möchtest, kann ich dir auch mehr zur konkreten Umsetzung oder Praxisbeispielen aus aktuellen Fahrzeugmodellen zeigen.
Darf dieser Schalter auf einem Touchscreen sein?
Nein â in Deutschland darf der Warnblinkschalter nicht nur auf einem Touchscreen liegen.
Der § 53a StVZO schreibt vor, dass es sich um einen âbesonderen Schalterâ handeln muss, der leicht erkennbar, jederzeit erreichbar und ohne Hinsehen bedienbar ist. Die UN/ECE-Regelung Nr. 121 (Bedieneinrichtungen im Fahrzeug), auf die sich die deutsche Zulassung stĂŒtzt, konkretisiert:
Der Warnblinkschalter muss ein eigenstÀndiges, physisch ertastbares Bedienelement sein.
Er muss auch bei Ausfall des Infotainments oder Touchscreens funktionieren.
Die Bedienung darf nicht durch MenĂŒs oder zusĂ€tzliche Schritte verzögert werden.
Kurz gesagt:
Ein reiner Touchscreen-Button wÀre nicht zulÀssig. ZulÀssig wÀre nur ein mechanischer oder fest installierter physischer Taster/Knopf, der ggf. elektronisch schaltet, aber unabhÀngig vom Bildschirm ist.
Wenn du magst, kann ich dir die genaue Passage aus der UN/ECE-Regelung zeigen, auf die sich das in der Praxis stĂŒtzt.
Gibt es eine ĂŒbergeordnete EU Regel die nur Display zulĂ€sst?
In Deutschland gilt (Stand Juli 2025) keine ĂŒbergeordnete EU-Regel, die explizit erlaubt, den Warnblinkschalter ausschlieĂlich ĂŒber einen Touchscreen zu bedienen â im Gegenteil, die Vorschriften begĂŒnstigen physische Bedienelemente:
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1. EU- und UN-Regelungen â UN-Regelung Nr. 121
Die UN/ECE-Regelung Nr. 121, auf die auch die EU zurĂŒckgreift, schreibt vor, dass der Warnblinkschalter als eigener, leicht erreichbarer und unmittelbar erfassbarer Schalter ausgefĂŒhrt sein muss. Dabei spricht die Regel von einem âControlâ â also einem physischen Bedienelement. Nur bei âMultifunktionsanzeigenâ (multifunction displays) darf der entsprechende Befehl auch ĂŒber ein Display erfolgen â sofern bestimmte Bedingungen erfĂŒllt sind, wie etwa klare Kennzeichnung, Sichtbarkeit und einfache Bedienbarkeit .
Das bedeutet: Ein reiner Touchscreen-Button ist nicht generell ausgeschlossen â aber nur zulĂ€ssig, wenn er als âmultifunction displayâ mit klarer Zuordnung und Sichtbarkeit fungiert. Trotzdem bleibt meist die sicherste und praktischste Lösung ein eigenstĂ€ndiger physischer Schalter.
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2. Euro NCAP â Keine gesetzliche Vorschrift, aber starke Anreize
Ab Januar 2026 verlangt Euro NCAP, das europĂ€ische Bewertungssystem fĂŒr Fahrzeugsicherheit, dass zentrale Funktionen wie Warnblinker, Blinker, Scheibenwischer, Hupe und SOS ĂŒber physische Bedienelemente realisiert sein mĂŒssen, um die volle 5-Sterne-Bewertung zu erhalten .
Obwohl das keine verbindliche gesetzliche Pflicht darstellt, ĂŒben diese Bewertungen starken Marktdruck auf Hersteller aus, physische Schalter verbauen â was faktisch dazu fĂŒhrt, dass Touchscreen-Only-Lösungen fĂŒr solche Funktionen zunehmend seltener werden.
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Fazit fĂŒr Deutschland (EU):
Es existiert keine EU-Regel, die den Touchscreen als alleinige Bedienmöglichkeit erlaubt.
Die UN/ECE-Regelung Nr. 121 lÀsst reinen Touch-Bedienungen nur sehr eingeschrÀnkt Raum.
Hersteller werden zudem durch Euro NCAP stark motiviert, weiterhin physische Schalter fĂŒr sicherheitsrelevante Funktionen beizubehalten oder wieder einzufĂŒhren
Das ist alles AI zusamengeschraubter Text ;-)... aber
wenn er fehlt, der Schalter... dann fehlt er mir schon ;-)...