Smart #5 Kaufberatung... oder gar eine Alternative?

  • Du solltest mal wieder richtig lesen, dann hätte sich Dir erschlossen, dass ich nach der Bestellung und vor der Auslieferung die Reparaturversicherung zum normalen Preis "nachträglich " abgeschlossen habe. Und das ist problemlos machbar und wird in einer separaten Rechnung (ebenso wie die AHK) abgerechnet, da dies In der Kontierung nicht unter "Neufahrzeug" sondern unter "Nachrüstung/Zubehör" läuft, bezahlt wird das bei der Fahrzeugübergabe.

    Und selbstverstandlich wird vom Kunden in dem Zusammenhang der Beratungsnachweis unterschrieben.

    Das hatten wir ja schon, ich habe dir die Rechtslage erklärt und du weißt es besser...

  • Nicht das du mich falsch verstehst, für dich ist das kein Nachteil. Im Grunde resutiert für dich daraus sogar ein ewiges Widerrufsrecht. Ich möcht bei sowas nur sauber sein und niemanden in Verlegenheit bringen.

  • Du hast den Sachverhalt leider nicht verstanden - sorry und interpretierst Wikipedia mäßig alles was Dir in die Quere kommt.

    Zubehör und dazu gehört in der Smart Auftragswelt AHK und z.B. auch die RKV kannst Du individuell mit Deinem Verkäufer abstimmen, denn der schreibt Dir für diesen Umfang eine zusätzliche (2.) Rechnung, die Du dann bei der Fahrzeugabholung begleichst.

    Auch hat das nichts mit einem Widerrufsrecht zu tun, denn ich habe diese Umfänge alle ganz normal in bilateraler Abstimmung bei meinem Händler bestellt (Angebot, Konditionsabsprachen, schriftlicher Bestellauftrag usw.). Das hat nichts mit dem Fernabfragesetz zu tun. Und ich kann Dir versichern, das war beim mir - wie auch bei meinen 2 Geschäftspartnern so - d.h. das ist in der Realität so gelaufen.

    Aktuell: KIA EV6 GT

    Bestellt: Smart #5 Brabus (Laser Red Metallic und AHK)

    Bestelldatum: 24.09.25 (🇩🇪 Deutschland)

    Bestellbestätigung: 06.10.25

    Unverb. Liefertermin: 02.02.26 (17 Wochen) in JSON: 26.01.26, VIN wurde vergeben am 05.11.25, Fahrzeug am 20.10.25 auf Hoegh Traveller, Ankunft Port Zeebrugge am 12.12.25, im VPC Zeebrugge erfasst am 12.12. 25, all service done at VPC am 18.12.25, vehicle dispatched from VPC am 24.12.25, vehicle arrived at agent am 29.12.2025, LT neu 06.01.26 (13 Wochen)

  • Matt ist Schick, definitiv... hat aber den Nachteil dass es nicht mal eben so partiell ausgebessert werden kann. Ist mal ein Kratzer drin muss die komplette Fläche lackiert werden.


    Meiner Meinung nach der größte Nachteil.

    Klingt logisch. Hattest du hier mal bei Smart nachgefragt? Lackstifte nehme ich mal an, gibt es für diese Mattfarben auch nicht, oder?

  • Lackstifte gibt es bestimmt. Man sieht die ausbesserung aber auch aus 5m Entfernung. Das ist auch nichts smart spezifisches. Das Problem haben alle matlacke bei allen Herstellern.

  • Du hast den Sachverhalt leider nicht verstanden - sorry und interpretierst Wikipedia mäßig alles was Dir in die Quere kommt.

    Zubehör und dazu gehört in der Smart Auftragswelt AHK und z.B. auch die RKV kannst Du individuell mit Deinem Verkäufer abstimmen, denn der schreibt Dir für diesen Umfang eine zusätzliche (2.) Rechnung, die Du dann bei der Fahrzeugabholung begleichst.

    Auch hat das nichts mit einem Widerrufsrecht zu tun, denn ich habe diese Umfänge alle ganz normal in bilateraler Abstimmung bei meinem Händler bestellt (Angebot, Konditionsabsprachen, schriftlicher Bestellauftrag usw.). Das hat nichts mit dem Fernabfragesetz zu tun. Und ich kann Dir versichern, das war beim mir - wie auch bei meinen 2 Geschäftspartnern so - d.h. das ist in der Realität so gelaufen.

    Eine Garantieverlängerung ist kein Zubehör! Hier bewegen wir uns, je nachdem wann sie Abgeschlossen wird, entweder in der Annex-, bzw. Bagatellvermittung (Voraussetzung <600 EUR Jahresbeitrag, in Verbindung mit der Sache) oder wenn sie nachträglich abgeschlossen wird, in der Versicherungsvermittlung. Im letzten Fall ist eine Beratung durchzuführen, dies darf nur ein qualifiziert Versicherungsvermittler! Ohne Beratungsdokumention enteht ganz praktisch ein ewiges Widerrufsrecht.


    Darüber hinaus kann und darf der Händler keine Versicherungskonditionen absprechen. Versicherungen, auch Garantieversicherungen, unterliegen der Versicheurngssteuer und sind nicht abzugsfähig. D. h. Dritte können hier nichts für die Versicherung vereinbaren, was nicht explizit von der Versicherung vorgesehen ist.


    Und ein kleiner Profitip, wenn du deinem Händler unbedingt eine Prüfung/ Anzeige wegen unzulässiges Betreibens von Versicherungsgeschäft beschaffen willst, dann würde ich auf jeden Fall überall kommunizieren, wie der das macht.


    Halten wir einfach fest, du hast keine Ahnung vor irgendwas. Lassen wir das einfach.

  • ... sorry, das Gesülze ist ja an völliger Ahnungslosigkeit nicht zu unterbieten.

    Nur angelesenes Halbwissen und das auch noch falsch in den Zusammenhang gebracht.

    Fällt allgemein auf.

    Du bist der erste den ich hier bewusst ausblende 🤷.

    Aktuell: KIA EV6 GT

    Bestellt: Smart #5 Brabus (Laser Red Metallic und AHK)

    Bestelldatum: 24.09.25 (🇩🇪 Deutschland)

    Bestellbestätigung: 06.10.25

    Unverb. Liefertermin: 02.02.26 (17 Wochen) in JSON: 26.01.26, VIN wurde vergeben am 05.11.25, Fahrzeug am 20.10.25 auf Hoegh Traveller, Ankunft Port Zeebrugge am 12.12.25, im VPC Zeebrugge erfasst am 12.12. 25, all service done at VPC am 18.12.25, vehicle dispatched from VPC am 24.12.25, vehicle arrived at agent am 29.12.2025, LT neu 06.01.26 (13 Wochen)

  • Du hast schon im anderen Forum dein Zeug zum besten gegeben und auch dort wurde wehement widersprochen. Ich kann jedem hier und im anderen Forum nur raten nicht auf deine Tips zu hören. Denn das was du hier zum besten gibt, wie in diesem Fall hier, schon mehr als bedenklich.