Wie alt ist Dein Smart #5
die Frage ist auch, privat gekauft oder Firmenfagrzeug und "nur" dort angestellt oder Leasing... wenn selbst gekauft ist der Schmerz ja am heftigsten...
Wie alt ist Dein Smart #5
die Frage ist auch, privat gekauft oder Firmenfagrzeug und "nur" dort angestellt oder Leasing... wenn selbst gekauft ist der Schmerz ja am heftigsten...
Wie alt ist Dein Smart #5 zum Zeitpunkt des Unfalls gewesen und wie viele Kilometer ist er bereits gefahren?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du einen Neuwagenersatz nach Unfall beanspruchen (ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen). Voraussetzungen:
Voraussetzungen für Neuwagenersatz nach Unfall
- Fremdverschulden: Der Unfall muss eindeutig vom anderen Verkehrsteilnehmer verursacht worden sein. Eine Teilschuld kann den Anspruch mindern oder ausschließen.
- Fahrzeugalter: Dein Fahrzeug darf nicht älter als einen Monat sein und sollte nicht mehr als 1.000 km gefahren sein.
- Erheblicher Schaden: Der Schaden muss so gravierend sein, dass wesentliche Teile wie Karosserie oder Fahrwerk neu aufgebaut werden müssen. Es reicht nicht, wenn nur Anbauteile betroffen sind.
- Technisch reparabel, aber wirtschaftlich unvernünftig: Auch wenn eine Reparatur möglich ist, kann sie wirtschaftlich unzumutbar sein. In solchen Fällen spricht man von einem „unechten Totalschaden“.
- Neuwertentschädigung: Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kannst du statt der Reparaturkosten den Neupreis für ein gleichwertiges Fahrzeug verlangen.
Ich drücke die Daumen, dass Du gut aus der Geschichte rauskommst.
Danke für die Info.
Der #5 hatte fast 5'000 km drauf und war zum Zeitpunkt des Unfalls zweieinhalb Monate jung.
Ich gebe der Reparatur zuerst mal eine Chance und hoffe dass alles glatt läuft.
Wenns danach nicht passt, geht’s wohl leider weiter mit Rechtsdiskussionen und dem ganzen Drumherum.
Naja, ist meine Firma – und in dem Fall zum Glück geleast.
die Frage ist auch, privat gekauft oder Firmenfagrzeug und "nur" dort angestellt oder Leasing... wenn selbst gekauft ist der Schmerz ja am heftigsten...
Naja, ist meine Firma und zum Glück geleast...
Mal schauen, wie lange der Schmerz noch anhält.
Mal schauen, wie lange der Schmerz noch anhält.
ja klar, schmerzhaft und super lästig ist es immer .. aber in dem Fall wäre mir Leasing auch lieber als privat gekauft..
Wie gesagt, viel Glück ... auch für deine Firma!
..krasser Schaden... wie konnte der den Hashi so aufreißen... ungewöhnlicher Schaden...
müsste man den anderen Beteiligten, das Wohnmobil sehen!
Wie alt ist Dein Smart #5 zum Zeitpunkt des Unfalls gewesen und wie viele Kilometer ist er bereits gefahren?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du einen Neuwagenersatz nach Unfall beanspruchen (ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen). Voraussetzungen:
Voraussetzungen für Neuwagenersatz nach Unfall
- Fremdverschulden: Der Unfall muss eindeutig vom anderen Verkehrsteilnehmer verursacht worden sein. Eine Teilschuld kann den Anspruch mindern oder ausschließen.
- Fahrzeugalter: Dein Fahrzeug darf nicht älter als einen Monat sein und sollte nicht mehr als 1.000 km gefahren sein.
- Erheblicher Schaden: Der Schaden muss so gravierend sein, dass wesentliche Teile wie Karosserie oder Fahrwerk neu aufgebaut werden müssen. Es reicht nicht, wenn nur Anbauteile betroffen sind.
- Technisch reparabel, aber wirtschaftlich unvernünftig: Auch wenn eine Reparatur möglich ist, kann sie wirtschaftlich unzumutbar sein. In solchen Fällen spricht man von einem „unechten Totalschaden“.
- Neuwertentschädigung: Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kannst du statt der Reparaturkosten den Neupreis für ein gleichwertiges Fahrzeug verlangen.
Ich drücke die Daumen, dass Du gut aus der Geschichte rauskommst.
Das gilt nur, wenn die Schadenhöhe sehr nahe am Neuwert liegt. Davon sind wir hier aber ganz weit weg. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt immer nur den Zeitwert bzw. Wiederbeschaffungswert und vertritt auch ausschließlich die Interesses des Versicherten, ist also von Haus aus um Schadenminderung bemüht. Das was hier, ich vermute ChatGPT, ausspuckt ist nicht nichts anderes als die regulatorische Praxis, entscheidend ist vor allem der vorletzte Punkt.