Das sage ich mal bedankt dich bei der EU (BaFin - News & Maßnahmen - Aufsichtsmitteilung)!
Ich versuche das mal zu (einfach) erklären.
Die Garantieverlängerung, wenn sie vor Auslieferung gekauft, mitgegeben, wie auch immer wird, dann kann man die von einer Annexvermittlung sprechen. In diesem Konstrukt muss die Versicherung zwingend mit der Ware übergehen. Hier gibt es auch einige Regeln, es muss ein Absicherung für die Sache sein, also keine Lebensversicherung oder Zahnzusatzversicherung, max. 600 EUR Beitrag, usw.
Für alles was danach im Anschluss verkauft wird, benötigt der Verkäufer ein Zulassung, inkl. der ganz nachweisenden Schulungen, als Versicherungsvermittler. Zudem müsste er beraten.
Ich habe an dieser Stelle, bezogen auf die Möglichkeit des Nachverkaufes, komplettes Verständis für Smart. Warum man sich bei den gegeben Deckung allerdings so über den Tisch hat ziehen lassen, stößt bei mir eher auf unverständnis.