Beiträge von Rigger Hendrik

    Ich warte immer noch auf meinen #5 Premium in Future Green 🥺 Laut Händler wird es wohl Februar werden 😡

    Dann ist er wohl wie meiner auf der Hoegh Jedda auf dem Weg zum ersten Stop in Singapore unterwegs...


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    www.hoeghautoliners.com

    Im Browser öffnen und dann FIN eingeben


    Wenn nichts dazwischenkommt am 31.01.26 in Zeebrügge.

    Und dann sagt dir keiner wann durch den Zoll, auf dem Transporter, mit Umladen ein-zwei mal bei zu deinem smart Partner. Mit Aufbereiten mit Anmeldung kann das 4-6 Wochen dauern....

    Wenn er durch den Zoll ist wird der Brief beim KBA beantragt und geht zum Händler. Dann kannst du den schon zulassen damit es dann schneller geht.

    Müssen Neuwagen eigentlich noch TÜV bekommen? Weiß ich garnicht!


    Gruß

    das freut mich zu lesen, viel Spaß weiterhin 👍

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    Hier mal die VIN oder Bestellnummer eingeben.... das hat mir mehr gesagt über den Roten Karton als smart...

    Ein Transport ist ja gerade unterwegs. Vielleicht findet ja jemand da sein Auto im Ostchinesischen Meer..

    Hallo,

    endlich kann ich mal nicht mehr so wirklich rummeckern.

    Am Ball bleiben lohnt sich irgendwann, obwohl das echt anstrengend ist.


    Mein neuster Stand ist.


    Am 16.12.25 in Taicang auf Hoegh Jeddah verladen. (Högh Portal)

    Aktuell auf Höhe Shanghai Richtung Singapore unterwegs. (Schiffspositionen.net)

    Erwartete Ankunft Zeebrüge 01.02.26 (Hoegh)

    Übergabe laut JSON mitte März. ( :D Smart)

    Mein Smart Mitarbeiter in Wuppertal versucht eine Prio zu setzen....


    Klar ist das alles blanke Theorie. Aber immerhin gibt es irgendwas:

    Im neuen Jahr bekomme ich einen Ersatzwagen. (Laut email vom smart support)

    In der Regel gibt es in jeder Mercedes Benz/Smart Niederlassung Smart Leihwagen. Wie das bei normalen Händlern ist, weiß ich nicht.


    Ebenso gibt es beim ADAC für Premium Mitglieder gute Leasing Angebote für 2 - #3 Modelle (welche genau weiß ich gerade nicht) und den kleinsten #5 wo auch die Kaufprämien plus 3000,00 Euro angerechnet werden. Im Leasing eben.

    Ebenso Lagerfahrzeuge mit 5 Wochen Lieferzeit. Stehen wohl in Belgien. Auf der ADAC Seite smart in der Suchfunktion und da gibts dann alles dazu.

    10 Monate alte #1 und#3 aus der Ausstellung beim Händler gibts mit 8000 € Preisnachlaß.


    Alle Info´s ohne Gewähr, von meinem extra freundlichen Smart Ansprechpartner vor Ort. Kann den Mann nur empfehlen. Sehr nett, freundlich, offen und ehrlich. Kein blahblah...


    Achtung Reminder. Das ist keine Verkaufsveranstaltung.

    Ich gebe nur die Info´s weiter. Dafür bekomme ich nichts. Schade eigentlich ^^


    Schönes Wochenende für euch alle..


    Und nicht aufgeben.....dranbleiben und immer wieder Informationen einfordern...

    Beschäftige dich mal mit "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" und dessen Annahme an.


    Grundsätzlich könnte SMART deine Bestellung auch nicht annehmen. Erst mit der Annahme (auch Bestellbestätigung genannt) kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Und dann gilt der in diesem Vertrag genannte Termin.

    Mit Abschluss des Leasingvertrages bei ALD ist der Vertrag zustandsgekommen und als Zahlungsmethode Leasing, vermerkt, mit bezahlt im Account. Damit ist die Bestellung bestätigt und angenommen. Kann man ja auch im JSON dann so sehen. Mein Smart Verkäufer in der Niederlassung hat das so bestätig.

    Auto ist also schon bezahlt. Eigentlich müsste Leasing 1.Klasse abgewickelt werden. Die haben ja schon das Geld für das Auto. Nur mal so!

    ALD übergibt mit Unterzeichnung des Leasingvertrages aber die Abwicklung der Übergabe an den Endkunden komplett , an die Smart Niederlassung die ich im Bestellvorgang angegeben habe und folglich auch an mich weiter.

    Sonst hätten die Leasingnehmer gar keinen Smart Account, weil mit Smart nix zu tun, sondern ausschließlich mit ALD.

    Kurze Zusammenfassung des §312d BGB (dritter Absatz). Heißt 16-22 Wochen ist ein verbindlicher Liefertermin. Fett und kursiv....



    Ein Händler bzw. Kaufmann ist verpflichtet, die bestellte Ware fristgerecht zu liefern, andernfalls gerät er unter Umständen gemäß § 286 BGB (Verzug des Schuldners) in Lieferverzug. Ob ein Lieferverzug eintritt, hängt aber grundsätzlich zunächst erst mal davon ab, ob ein unverbindlicher Liefertermin oder ein fixer Liefertermin vereinbart wurde.


    Wenn Sie Waren vor Ort beim Händler kaufen, für die nur ein ungefährer Liefer- oder Abholtermin vereinbart wurde, z. B. Lieferung in circa oder ungefähr zwei Wochen, müssen Sie zunächst die gesamte Frist verstreichen lassen und dann den Verkäufer anmahnen und ihm eine Frist zur Nachlieferung setzen. Damit setzen Sie den Verkäufer in Verzug. Ist auch diese Frist verstrichen, können Sie Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz geltend machen.


    Im Gegensatz zu der oben genannten „circa“-Angabe sieht es bei konkreteren Angaben anders aus. Bei Einkäufen über das Internet etwa sind Verkäufer dazu verpflichtet, konkrete Angaben zum Zeitraum der Lieferung zu machen. Dies geht aus § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB hervor. Aus Formulierungen wie „Lieferzeit 8 bis 14 Tage“ ergibt sich ein konkreter Zeitraum. Bei solchen konkreten Zeitangaben muss der Verkäufer auch innerhalb dieser Zeit liefern, um nicht in Verzug zu geraten. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der genannten acht bis vierzehn Tage, kommt er auch ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug.


    Es gibt Fälle, in denen der Verkäufer für Lieferverzögerungen nicht verantwortlich ist. Die Juristen sprechen in solchen Fällen von höherer Gewalt (§ 286 Abs. 4 BGB), die unerwartet eintritt und sowohl den Verkäufer als auch den Käufer überrascht. Ein typisches Beispiel ist eine Überschwemmung oder ein Brand im Lager, bei dem auch die Ware vernichtet wird und der Verkäufer die Ware neu bestellen oder produzieren muss. Jedoch gibt es zum Thema höhere Gewalt Grenzen. Lieferverzögerungen aufgrund der Coronapandemie zählen beispielsweise nicht darunter.

    Hallo,

    Einwand zur Kenntnis genommen. Meinung ist aber kein Wissen!

    Was im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, ist in jedem Fall über Meinungen und irgendwelchen AGB´s angesiedelt.

    Da sind eben Onlineverkäufe und deren Regeln für den Verbraucher ganz klar geregelt.

    Eine definierte Lieferfrist muß angegeben werden, darf aber von - bis definiert werden. Aber das gilt dann eben.

    Klar kann man dann noch unverbindlich im Kleingedruckten anhängen, ist aber nicht gültig.


    Muß jeder für selbst bewerten und handeln oder nicht. Bei Rot über die Ampel ist verboten, genauso darf man als Online Verkäufer sich nicht jeder Verantwortung entziehen und sich jedes Hintertürchen offen lassen.

    Das zu versuchen ist nicht verboten, genau wie Lügen z.B. nicht verboten ist. Ob man damit durchkommt ist eine andere Sache.


    Übrigens habe ich nur meinen Fall geschildert und will hier keine Diskussion in Rechtswissenschaften anstoßen.


    Egal, Smart hat aber sofort reagiert und es gibt einen Leihwagen.

    Ergo ist Smart wohl klar, das sie das nicht so durchbekommen.


    In diesem Sinne, jedem das beste und für die vergessenen zwei dicke Daumen hoch, auf das sie bald das Auto freudig durchs Land fahren können.


    bei den Zulassungszahlen und Verkäufen sind wir die beste Werbung die Smart machen kann..... vielleicht haben sie das langsam begriffen.


    Beste Grüße und schöne Weihnachten und einen gutes neues Jahr in die Runde.


    ;) ;) ;) ;) ;)

    Moin,

    Gesten Mittag hatte ich so richtig schlechte Laune und habe eine letzte Mail an den Support geschrieben.


    In den diversen Mails zuvor bat ich immer wieder um KONKRETE Informationen zu Staus der Bestellung ..... nichts erhellendes kam uzurück. Nur die üblichen Floskeln. Kennen wir ja!


    Wesentlicher Inhalt: der Mail.


    Mein Fahrzeug wurde am 27.06.25 bestellt. Am 29.06.25 wurde der Leasingvertrag unterschrieben und die Bestellung wurde am 30.06.2025 in unserem Account bei Smart hinterlegt. Als Lieferfrist wurden 16 bis 22 Wochen angegeben. Wir haben als Wunschliefertermin den frühesten Liefertermin, den 08.11.25 gewählt.


    Nach § 312d BGB i.V.m. Art.246a EGBGB sind Verkäufer bei Einkäufen, die online getätigt werden, verpflichtet, konkrete Angaben zum Zeitraum der Lieferung zu machen.

    Aus dem Satz "voraussichtliche Lieferung 16-22 Wochen" ergibt sich laut genanntem §312d ein konkreter Zeitraum und sie befinden sich seit der

    49 Kw 2025 in Verzug. Dieser Verzug hat Gültigkeit, auch ohne ausdrücklich angezeigt worden zu sein.


    Daher erwarte ich ein Angebot als Entschädigung für den Verzug. Folgendes wäre für mich akzeptabel:

    1. Sie überprüfen den Stand meiner Bestellung und sorgen für die unverzügliche Lieferung meines Fahrzeugs.

    2. Sie bieten mir einen Smart #5 Premium mit gleicher Ausstattung, gleichem Lack (nicht matt), Interieurvariante Shadow Black, aber anderer für mich akzeptablen Farbe, der in Kürze geliefert werden kann.

    3. Sie stellen mir kostenlos einen adäquaten Leihwagen (BEV) zur Verfügung, bis mein Auto geliefert wird.


    Sollten Sie einer der vorgeschlagenen Vorgehensweisen nicht nachkommen, werden wir Schadensersatzansprüche rechtlich prüfen lassen.


    Quasi zur gleichen Zeit während ich schrieb bekamen wir eine Antwort vom Support. (Am 28.11.25 wurde uns eine Zeitnahe Antwort auf unsere bis dato letzte Bitte um verwertbare Info´s angedroht). Klar.... das ist Zeitnah. 8o


    Ok. In der Mail stand nun .....



    vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.

    Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


    Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass Ihr Fahrzeug Mitte - Ende Februar eintreffen wird. Sollte in der Zwischenzeit ein Fahrzeug benötigt werden, kann dieses von unserem smart Partner in Wuppertal als Alternative verwendet werden. Der Vertriebspartner wurde entsprechend informiert.


    Wir freuen uns, wenn wir weiterhelfen konnten und wünschen einen schönen Tag.




    Da bin ich mal gespannt. Fahre nachher in der Pause da mal hin... Alles schlechter als einen #1 wird nicht akzeptiert.

    Im JSON und Account keine Änderung bis jetzt.


    Aber! Sie haben es geschafft, das meine rote Wutbirne wieder zart Winterrosa geworden ist.

    Sollte das wirklich hinhauen mir de Leihwagen zu geben bis ich den Roten 5er vom Hof fahre bin ich zufrieden....


    Oder den Schwarzen Pulse, den Sie im Showroom stehen haben von mir aus. Falls einer so einen sucht, da steht er rum....stand, letzte Woche noch!


    Ein Schimmer am Horizont..


    *** Das mit dem BGB habe vom Familienanwalt


    Gruß Hendrik

    Dann gesellle ich mich auch mal zu den mitleidenden. Ich hatte gehofft den Red Devil dieses Jahr noch zu bekommen und ihn entsprechend eingeplant. Wunschtermin zu 5.11., Übergabetermin laut JSON 6.12. Na ja, wenigstens steht er schon seit 6 Wochen in Zeebrügge, davon seit 3 Wochen in der Truckzone um mitgenommen zu werden. Der Transport wird wohl von Smart organisiert und die Händler haben angeblich keinen Einfluss. Die Logistik bei Smart ist echt ein Armutszeugnis. Vielleicht hat ja in Kürze ein Truck, Richtung Niedersachsen noch ein Plätzchen frei und der Händler bekommt die Vorbereitung zur Übergabe unter 10 Tagen hin, dann könnte es noch zum Jahreswechsel klappen. Die Hoffnung storniert zum Schluss ;o)

    Was ein Scheiß... hoffentlich übersteht der Gute das rumstehen in der Truckzone ohne Blessuren....

    Wäre ja der Supergau, das dabei noch was passiert.

    Drück dir die Daumen das schleunigst was passiert.


    Sag mal, wo hast du denn die Info´s zum Produktionszeitraum her...

    Moin Todde,

    ich leide mit dir..hab ja auch schon einiges zum Dilemma beigetragen. Schreibe heute die letzte Mai (vom Anwalt formuliert) und dann muß ich mich entscheiden ob ich storniere.

    Brauche ab 01.01.dringend ein Auto und kann dann vom Hof einen X Peng G6 bekommen. Sofort und jetzt!!!

    Will aber den Karton haben in Rot.... was für ein Dilemma.

    Für alle betroffenen. Laut Anwalt gilt bei Online Geschäften/Käufen der § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB. Aus Formulierungen wie „Voraussichtliche Lieferung 16-22 Wochen“ ergibt sich ein konkreter Zeitraum. Bei solchen konkreten Zeitangaben muss der Verkäufer auch innerhalb dieser Zeit liefern, um nicht in Verzug zu geraten. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb der genannten 16 bis 22 Wochen, kommt er auch ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug.

    Danach kann man quasi sofort per Anwalt die rechtlichen Schritte einleiten, wie Stornieren oder ggf. Schadenersatz geltend mache.

    Will man das? Was ein Terror und Nerverei. Alle wollen den Karton haben. Ich auf jeden Fall. 8|


    Aber was tun? Nach den 22 Wochen ca...hab ich bestellt im Account stehen und im Jason die FIN gefunden mit Liefertermin 30.03.2026. Wären vom Bestelltermin 9 Monate. Seit dem 28.11.2025 habe ich ein Ticket beim Support ohne Antwort. Ok. Ich bin ein wenig böse geworden in der letzten Mail. Jetzt werde ich ignoriert.

    Strafe muß wohl sein wenn man energisch wird... Ach ja, hat Bernd sein Geld zurück. Nix davon gelesen irgendwo. Ich hoffe für Ihn. Er war konsequent. Chapeau...


    Ach ja, ich bin mit meinem Hyundai Premium Verkäufer jetzt seit 1 Jahr im Rechtsstreit. Klage liegt bei Gericht seit 5 Monaten....Nix passiert. Also ist der harte Weg wohl auch keine Option.

    Ich behaupte, das weiß Smart und es ist denen egal wie wir heulen, nerven und vielleicht mit irgendwas drohen...


    In diesem Sinne, seid tapfer und verliert eure gute Laune nicht. Ist NUR ein Auto. Die Welt halt ganz andere Probleme...


    Grüße euch alle,

    Hendrik