Das habe ich schon verstanden.
Nur, deine GDW-AHK darf am KIA EV6 auch nicht mehr als die 100 kg Stützlast aufnehmen!
Das habe ich schon verstanden.
Nur, deine GDW-AHK darf am KIA EV6 auch nicht mehr als die 100 kg Stützlast aufnehmen!
Die chinesische Bedienungsanleitung wäre im übrigen schon mal hier
https://tis-obs-prod.smart.cn/OM/WB-AA62-MZ15-zh-CN/home.html
Die Fehler anderer...., nun ja.
Wie oft sehe ich 4 Räder darauf, nicht so oft. Aber halt 2 oder 3..
Weiß ich auswendig deren Stützlast, kaum.
Bei den BEV sind es ja mitunter nicht mal die "gewohnten" 75 kg. Wie man auch in Foren dann von 50 kg liest und wer dann auch noch Pedelecs draufsetzen will....!
Im übrigen: Derzeit an einem Vito mit 100 kg Stützlast nur einen THULE für 2 "Bio-Bikes", also alles sehr harmlos
PS: Für den smart #5 findet sich nix an Einschränkungen. ODER?
Nein.
Eine AHK mag für sich mehr Stützlast anbieten - letztlich ist aber der verbaute Ort, das Auto und dessen Hersteller dafür ausschlaggebend, was daran zulässig ist!
Aha, letztlich also selbst GDW verbaut....., bei Westfalia selbst sind die angeführten AHK für den KIA EV6 auch mit >100 kg Stützlast ausgewiesen und Einschränkungen bzgl. Fahrradträger liegen nicht vor!
Kein Beamer.
Kein Lidar.
Kein Zero-Gravitiy-Sitz(?)
Keine 240V-Steckdose hinten(?)
Bekommt der #5 in Deutschland überhaupt eine Luftfederung?
Nein.
Leo, in der Bedienungsanleitung ging es nur um den Anhängerbetrieb, nicht um den Betrieb mit Fahrradträger.
Und wieso macht der Autohersteller ein solche (wichtige) Einschränkung nicht publik?
Bei über 600 Seiten!
Es ist sinnlos. Leo wird es eh nicht glauben, er hat es vorher nie gehört. Und es gibt kein weiteres Lernen nach dem "Vorher". Eine technische Erklärung reicht ihm nicht.
Hier ist der Auszug von der originalen AHK (Westfalia) vom Kia EV6:
Das ist eine Unterstellung - bleib mal fair + sachlich!
Es geht auch nicht um "glauben" - ich habe tatsächlich lediglich offen dargelegt, sowas noch nicht gehört/gelesen zu haben. Aber eben schon Fahrzeuge mit Fahrradträger nutze. Und dort steht eine abweichende Stützlast im Bezug mit Fahrradträger nicht drin!
Eine technische Erklärung fand ich auch nicht abwegig. Bat aber darum, bei welchem (Auto-)Hersteller das vorkommt.
Deine Antwort: Beim KIA EV6
Daraufhin schaute ich in Preisliste und Bedienungsanleitung vom Fahrzeug und fand nichts. Und ich gab selbst in Überlegung...
ZitatDann kann es höchsten noch (d)eine spezielle AHK an sich sein - die es einschränkt. Oder?
Insofern bestätigst du das jetzt (erst!)!
Dann schau dir das mal hier an am Beispiel des Fabias...
Das ist eine interessante Darstellung! War mir auch neu. Nur, wie will das ein Laie dann exakt ausmessen?
Bzw. wo steht dort speziell wie es mit einem Fahrradträger zu hantieren ist?
Ok. Nur wie gesagt, kannte ich das bis eben noch von keinem (Auto-)Hersteller, bzw. solcherlei Differenzierung, was sich hier aufstützt.
PS: https://www.kia.com/content/da…Germany-EV6_Pricelist.pdf
Dort lese ich z.B. auch nur pauschal von 100 kg Stützlast.
Und auch die Anleitung gibt demnach nix anderes her...
Dann kann es höchsten noch (d)eine spezielle AHK an sich sein - die es einschränkt. Oder?