Beiträge von Tischkante

    Hab ja meine FIN schon per JSON, allerdings ist der #5 noch auf nem Kutter unterwegs.
    Also mit der FIN geht die Online Anmeldung noch nicht, wahrscheinlich muss der #5 zuerst noch in Deutschland sein bzw. die FIN wird von Smart an die Zulassungsstellen (Kraftfahrbundesamt) gemeldet werden.

    Auf meiner Zulassungsbescheinigung II steht, dass diese am 25.08.2025 ausgegeben wurde. Da ist der Summit gerade in Zeebrugge angekommen. Ab wann die FIN (zum Test) für die Zulassung funktioniert hätte, weiß ich nicht bzw. habe ich nie getestet.

    Letzte Woche eh im Urlaub aber seit heute (28.10.) steht der Summit beim Händler in Heide und wird in der Werkstatt bereits durchgescheckt. JSON steht auf "Vehicle arrived at agent location" und "Wird für deine Übergabe vorbereitet".


    Der KFZ-Brief war letzte Woche beim Händler und bereits gestern in unserem Briefkasten. Jetzt muss ich mich um Bezahlung und Zulassung kümmern und noch einen Termin zur Abholung machen, was terminlich gerade etwas schwierig ist aber an mir liegt.


    Letztlich wurde der frühester Wunschtermin fast erreicht. Allerdings stand der Summit seit Ende August in Zeebrugge. Hätte ich mich früher kümmern können, hätten wir ihn möglicherweise auch schon ein paar Wochen vorher haben können. Ich muss davon ausgehen, dass bei uns der JSON immer korrekt war.

    Ich denke, nächste Woche holen wir ihn ab :)

    Vor einiger Zeit hatte ich mal gelesen, dass auch beim #1 und #3 die Services offiziell nur 1 Jahr kostenfrei sind aber Smart bis heute diese kostenlos weiterlaufen lässt. So wird es vermutlich beim #5 auch sein, bis Smart irgendwann entscheidet, dass sie dafür Geld wollen.

    Bei unserem Summit werden es Michelin CrossClimate 2 SUV in 255/45 R20 105V XL auf Original-Summit-Felge.


    Ich mag die Summit-Felge sehr und ich habe keine Lust auf Winterreifen einlagern etc. pp. Unsere Jahresfahrleistung wird irgendwo bei 6-7.000 km liegen und da dürfen die GJR nen weilchen halten und wir haben unsere Ruhe.


    Den CrossClimate3 Sport gibt es in o.g. Größe nicht und die CC2 sollen auch sehr gut sein und sind dazu günstiger als der CC3er.

    Ohne Euch schlechte Laune machen zu wollen. Laut JSON und meinem Händler steht unser Summit nun leider schon einen Monat in Zeebrugge.


    Wir sind zwar noch vor dem frühesten Wunschtermin aber ich hatte gehofft, dass wir ihn dieses oder nächstes Wochenende schon hätten.


    Noch müssen ja Auto und KfZ-Brief zum Händler (Nord-Ostsee in Heide), die Bezahlung und Zulassung erledigt werden. Ich befürchte auch, da es ein Summit ist, dass die Dämpfer noch gewechselt werden müssen.


    Letztlich fällt das bei uns alles unter „Vorfreude“, da wir auf den Summit nicht angewiesen sind, aber ich hätte ihn trotzdem gerne 😉

    Welcher händler erlaubt eine Probefahrt ohne Zulassung des Autos?

    In der Theorie ist es Dein von smart.de bestelltes Auto, welches bei Deinem "Agenten" ankommt. Kurz auf dem Parkplatz fahren dürfte erlaubt sein, wenn der Agent sein ok gibt, dass Du auf deren Gelände fährst. Vielleicht rote Nummer?

    Keine Ahnung wie händelbar das in der Praxis laufen könnte. Ich bin aber auch nicht derjenige der geglaubt hat, dass man ein Auto einfach innerhalb von 14-Tage zurückgeben kann. Dazu habe ich als Unternehmer bestellt und bei mir greift das Fernabsatzgesetz gar nicht erst.

    Was mich an dieser Stelle besonders ärgert ist, dass wieder mal Kommentare von Personen geschrieben werden, die weder meinen Post wirklich gelesen haben, noch Ahnung von Handelsrecht haben und sich bei allen Kommentaren nicht einmal die Mühe machen, die von mir erwähnten allgemeinen Geschäftsbedingungen - hier "Allgemeine Vertragsbedingungen für den Erwerb von Neufahrzeugen" zu lesen. Diese ist jedem öffentlich zugänglich. Den Auszug mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht habe ich dem Post nun für jeden zum Nachlesen angehangen.


    (...)

    Zitat 4: "Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Produktes nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Produktes nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist."

    Das schöne an Gesetzen und AGBs ist die genaue Auslegung. Oft braucht es dafür Richter und Anwälte.

    Wer sein Auto zulässt, sollte schonmal die ersten 20 % Wertverlust fest einplanen: https://www.ratgeberrecht.eu/a…ust-beim-online-autokauf/

    Also vor der Zulassung zum Händler, kurze Probefahrt ohne Kratzer und dann widerrufen, sollte klappen. Alles Weitere ist dann die Frage nach der Höhe des Wertverlust.