Beiträge von Tischkante

    Also ich lade am Schnelllader meinen Brabus immer bis 90%..

    Zum Schnelladen habe ich mich gar nicht geäußert, da ich trotz zweier E-Autos und 30.000 km das noch nie gemacht habe.

    Aber ja, unser #5 soll das auch bis 90 % gut durchziehen. Bei vielen anderen Hersteller wird es über 80 % ineffektiv.

    Man liest zu dem Thema teilweise sehr unterschiedliche Meinungen. Ich habe für mich entschieden, ohne 100 % zu wissen ob es der perfekte Weg ist:


    Beim AC-laden ist es letztlich egal, ob 80, 90 oder 100 %. Wichtig ist nur, dass das Auto die Tage danach nicht zu lange mit einem hohen oder niedrigen Akku-Stand unbenutzt rum steht. Hier halte ich mich an den 20-80 % Gedanken bzw. schaue im Urlaub, dass das Auto irgendwas um die 50 % Akku-Stand hat.

    Für den täglichen Weg ins Büro habe ich meinen Fiat 500e (ca. 38 kWh-netto) und den hänge ich abends meistens nach 3-4 Tagen mit 10-30 % an die heimischen Wallbox. Bei 11 kW braucht es also ca. 3 Stunden bis der Akku wieder voll ist, so dass meine Ladeplanung morgens um 4 Uhr startet, so dass ich gegen 7/ 7:30 Uhr mich auf den Weg ins Büro mit 100 % für die nächsten 3-4 Tage machen kann.

    Da geht die Bimmelei ziemlich schmerzfrei abzustellen. Wenn smart nicht in die Pötte kommt kauf ich halt den 7X statt dem #5. :)

    Es scheint relativ klar, dass das nächste Update das 2.2.0 ist, im Frühjahr kommen wird und die Geschwindigkeitswarnung dann mit den Favoriten ausgeschaltet werden kann.

    Außerdem kann ich damit noch etwas mehr abschreiben und bekomme die Umsatzsteuer auch etwas früher wieder. ;) (immer das positive sehen :) )

    Zitat von 5#trams

    Die Abschreibung bei E-Auto ist zur Zeit nur das Jahr wichtig (1tes Jahr 75%), Umsatzsteuer klar bekommt man dann im Januar 26

    Für alle Steuerinteressierten noch die korrekten Informationen:

    Für den Vorsteuerabzug braucht es immer eine ordnungsgemäße RG und zusätzlich die Zahlung oder die Lieferung. Sollte M1965 monatlich seine USt-Voranmeldung abgeben, dann hat er das Geld vom Finanzamt also wirklich so früher wieder bekommen.

    Für die ertragsteuerliche Abschreibung braucht es keine ordnungsgemäße RG aber die Lieferung und da muss M1965 also noch warten und hoffen, dass es dieses Jahr klappt. Richtig ist aber, dass wenn man die Sonderabschreibung für E-Autos in Anspruch nimmt, dass die Lieferung am 31.12. reichen würde, um 75 % abzuschreiben. Ohne Sonder-Afa ist es monatlich anteilig aber eben erst ab Lieferung. :)