Moin,
ich bin selbständiger Steuerberater zusammen mit einer Partnerin, der #5 wird der Firmenwagen meiner Frau, die bei uns angestellt ist.
Der 75%-AfA muss erst der Bundesrat zustimmen. Dass soll am 11.07. passieren. Danach wird es auch noch dauern, bis die gesetzlichen Regelung klar definiert werden. Es kann Dir also noch keiner Fragen dazu beantworten. Grundsätzlich sollen die Regelungen rückwirkend ab dem 30.06. gelten. Aber ob das auch wirklich so kommt, müssen wir abwarten.
Wenn alles so kommt wie es aktuell aussieht, wird man da steuerliche gegenüber dem Finanzamt kein Problem haben. Bis auf die 75 % AfA ist sowieso alles wie bei jedem Firmenwagen bisher auch schon.
Das Thema Firmenwagen ist steuerlich allerdings nicht gerade trivial. Hattest Du schonmal einen?
So musst Du z.B. den #5 zwingend mindestens 50 % betrieblich fahren, damit er notwendiges Betriebsvermögen wird und Du gleichzeitig auch die 0,25 %-Methode anwenden kannst. Alles andere würde keinen Sinn machen bzw. bei unter 50 % wären die steuerlichen Auswirkungen stark nachteilig im Vergleich zu 50 % oder mehr.
Rechnung und Kaufvertrag will das Finanzamt vermutlich sehen, wie sonst auch. Wie die Finanzierung läuft ist dem Finanzamt (fast) egal.
Als Finanzierung muss Du das nehmen, was wirtschaftlich am meisten Sinn macht, sprich am wenigsten Zinsen kostet. Hier kann ich nicht weiterhelfen.
Beste Grüße
Stefan