Das steht unter anderem ...
Fernbedienungen/Sender und Empfänger, Sender und Empfänger von Keyless-Entry(Go)-Systemen, mechanische Teile des Schließsystems (ausgenommen Türschlösser); Lichtquellen, Lichtleitertechnik, Scheinwerfer und Lampengehäuse (mit interner Verkabelung); Diese beispielhafte Liste ist jedoch nicht abschließend;
Heißt nach meinem Dafürhalten
- wenn an der Zentralverriegelung was verreckt, nicht gedeckt
- Pixelfehler (immerhin TÜV relevant) in irgend einem Scheinwerfer, nicht gedeckt
- technischer Defekt an einem Schlüssel, nicht gedeckt
- was denen im Schadenfall noch so einfällt, lassen gleich mal noch offen
Dichtungen und Abdichtarbeiten aller Art (Ausnahmen: Simmer ringe/Wellendichtringe, Reparatur versicherter Bauteile durch Abdichten);
Heißt nach meinem Dafürhalten, wenn irgendwas an der Klimaanlage oder der Wärmepumpe undicht ist, nicht gedeckt!
Für mich sind die hier aufgeführten Sachen keine Verschleißteile, also Sachen die man innerhalb von sagen wir 5 Jahren mehrfach wechselt. Wie sprechen hier von einer Neuwagenanschlussgarantie für das dritte Jahr! Das man zudem Motorlager bereits im dritten Jahr ausschließt, irre...