Alles anzeigenFür wichtig halte ich noch das Betriebsschäden versichert sind.
Was viele nicht wissen, dass Versicherungen in der Vollkasko nur zahlen, wenn es ein Ereignis von außen gegeben hat.
Zb. Du bist irgendwo gegen gefahren, und dadurch kippt ein Eimer Farbe um. Dann zahlt die Versicherung auch den Schaden innen.
Anders du transportierst einen Hydraulik Holzspalter, legst den hin weil es sonst nicht passt und das Hydrauliköl läuft aus, warum auch immer.
Hast du keine Betriebsschäden mit versichert, bleibst du auf dem Schaden sitzen, weil keine Einwirkung von außen.
In meinem Fall wären das über 3000 Euro gewesen, Rückbank und alle Teppiche vorn und hinten mussten neu.
Beispiele:
Dir platzt ein Reifen und die Reifenstücke knallen dir den Kotflügel weg. Reifen versichert, Kotflügel nicht.
Motorhaube klappt während der Fahrt auf und beschädigt Scheibe und Dach, nicht versichert...
Vielleicht ja interessant für den ein oder anderen.
Bei Premium Tarifen u. U. Mit drin.
Der Sachschaden definiert sich prinzipiell durch plötzlich und unvorhersehbar und von außen einwirkend. Das Beispiel Motorhaube ist hier ein Sonderfall und dürfte sehr stark von der individuellen Auslegung des Sachbearbeiters abhängen. Aus diesem Grund sollte man auf die Mitversicherung von Eigenschäden achten.
smart#5 brabus wie geschrieben, liegt das im Auge des Betrachters. Als geschädigter eines HUK versicherten würde ich immer direkt einen Anwalt mit einschalten. Die Chance das die HUK einen Haftpflichtschaden anstandslos reguliert und nicht doch irgendwas streicht ist einfach zu gering.