Ich habe bis dato zum Einschalten des Warnblinklicht nur die Möglichkeit via Display gesehen. Keinen separaten Schalter, ist das so?
Wenn ja dann👉
Wenn ich versuche die deutschen oder evtl. übergeordnete EU Regeln zu finden lese ich das:
Ja – in Deutschland ist tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrzeuge mit Warnblinkanlage über einen eigenen physischen Schalter verfügen müssen. Diese Vorschrift ist im § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eindeutig geregelt (§ 4 Nr. 1):
„Für die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.“
Das bedeutet: Ein dedizierter Schalter – typischerweise ein deutlich erkennbares, oft rotes Dreieck, das von der Armaturentafel bedienbar ist – muss serienmäßig verbaut sein, auch im Juli 2025. Es handelt sich nicht um eine Option, sondern um eine verpflichtende Ausstattung.
Wenn du möchtest, kann ich dir auch mehr zur konkreten Umsetzung oder Praxisbeispielen aus aktuellen Fahrzeugmodellen zeigen.
Darf dieser Schalter auf einem Touchscreen sein?
Nein – in Deutschland darf der Warnblinkschalter nicht nur auf einem Touchscreen liegen.
Der § 53a StVZO schreibt vor, dass es sich um einen „besonderen Schalter“ handeln muss, der leicht erkennbar, jederzeit erreichbar und ohne Hinsehen bedienbar ist. Die UN/ECE-Regelung Nr. 121 (Bedieneinrichtungen im Fahrzeug), auf die sich die deutsche Zulassung stützt, konkretisiert:
Der Warnblinkschalter muss ein eigenständiges, physisch ertastbares Bedienelement sein.
Er muss auch bei Ausfall des Infotainments oder Touchscreens funktionieren.
Die Bedienung darf nicht durch Menüs oder zusätzliche Schritte verzögert werden.
Kurz gesagt:
Ein reiner Touchscreen-Button wäre nicht zulässig. Zulässig wäre nur ein mechanischer oder fest installierter physischer Taster/Knopf, der ggf. elektronisch schaltet, aber unabhängig vom Bildschirm ist.
Wenn du magst, kann ich dir die genaue Passage aus der UN/ECE-Regelung zeigen, auf die sich das in der Praxis stützt.
Gibt es eine übergeordnete EU Regel die nur Display zulässt?
In Deutschland gilt (Stand Juli 2025) keine übergeordnete EU-Regel, die explizit erlaubt, den Warnblinkschalter ausschließlich über einen Touchscreen zu bedienen – im Gegenteil, die Vorschriften begünstigen physische Bedienelemente:
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1. EU- und UN-Regelungen – UN-Regelung Nr. 121
Die UN/ECE-Regelung Nr. 121, auf die auch die EU zurückgreift, schreibt vor, dass der Warnblinkschalter als eigener, leicht erreichbarer und unmittelbar erfassbarer Schalter ausgeführt sein muss. Dabei spricht die Regel von einem „Control“ – also einem physischen Bedienelement. Nur bei „Multifunktionsanzeigen“ (multifunction displays) darf der entsprechende Befehl auch über ein Display erfolgen – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa klare Kennzeichnung, Sichtbarkeit und einfache Bedienbarkeit .
Das bedeutet: Ein reiner Touchscreen-Button ist nicht generell ausgeschlossen – aber nur zulässig, wenn er als „multifunction display“ mit klarer Zuordnung und Sichtbarkeit fungiert. Trotzdem bleibt meist die sicherste und praktischste Lösung ein eigenständiger physischer Schalter.
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2. Euro NCAP – Keine gesetzliche Vorschrift, aber starke Anreize
Ab Januar 2026 verlangt Euro NCAP, das europäische Bewertungssystem für Fahrzeugsicherheit, dass zentrale Funktionen wie Warnblinker, Blinker, Scheibenwischer, Hupe und SOS über physische Bedienelemente realisiert sein müssen, um die volle 5-Sterne-Bewertung zu erhalten .
Obwohl das keine verbindliche gesetzliche Pflicht darstellt, üben diese Bewertungen starken Marktdruck auf Hersteller aus, physische Schalter verbauen – was faktisch dazu führt, dass Touchscreen-Only-Lösungen für solche Funktionen zunehmend seltener werden.
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Fazit für Deutschland (EU):
Es existiert keine EU-Regel, die den Touchscreen als alleinige Bedienmöglichkeit erlaubt.
Die UN/ECE-Regelung Nr. 121 lässt reinen Touch-Bedienungen nur sehr eingeschränkt Raum.
Hersteller werden zudem durch Euro NCAP stark motiviert, weiterhin physische Schalter für sicherheitsrelevante Funktionen beizubehalten oder wieder einzuführen
Das ist alles AI zusamengeschraubter Text ;-)... aber
wenn er fehlt, der Schalter... dann fehlt er mir schon ;-)...