oder ?
Als smartgecko weißt Du doch sicher was AI / KI bedeutet, wo ist da Akribie
und was daran soll bemerkenswert sein... ein Gedanke Input Output und die Frage an owner...
Schlaf gut und schöne Träume ;-)....
oder ?
Als smartgecko weißt Du doch sicher was AI / KI bedeutet, wo ist da Akribie
und was daran soll bemerkenswert sein... ein Gedanke Input Output und die Frage an owner...
Schlaf gut und schöne Träume ;-)....
Ich habe bis dato zum Einschalten des Warnblinklicht nur die Möglichkeit via Display gesehen. Keinen separaten Schalter, ist das so?
Wenn ja dann👉
Wenn ich versuche die deutschen oder evtl. übergeordnete EU Regeln zu finden lese ich das:
Ja – in Deutschland ist tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrzeuge mit Warnblinkanlage über einen eigenen physischen Schalter verfügen müssen. Diese Vorschrift ist im § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eindeutig geregelt (§ 4 Nr. 1):
„Für die Schaltung muss im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.“
Das bedeutet: Ein dedizierter Schalter – typischerweise ein deutlich erkennbares, oft rotes Dreieck, das von der Armaturentafel bedienbar ist – muss serienmäßig verbaut sein, auch im Juli 2025. Es handelt sich nicht um eine Option, sondern um eine verpflichtende Ausstattung.
Wenn du möchtest, kann ich dir auch mehr zur konkreten Umsetzung oder Praxisbeispielen aus aktuellen Fahrzeugmodellen zeigen.
Darf dieser Schalter auf einem Touchscreen sein?
Nein – in Deutschland darf der Warnblinkschalter nicht nur auf einem Touchscreen liegen.
Der § 53a StVZO schreibt vor, dass es sich um einen „besonderen Schalter“ handeln muss, der leicht erkennbar, jederzeit erreichbar und ohne Hinsehen bedienbar ist. Die UN/ECE-Regelung Nr. 121 (Bedieneinrichtungen im Fahrzeug), auf die sich die deutsche Zulassung stützt, konkretisiert:
Der Warnblinkschalter muss ein eigenständiges, physisch ertastbares Bedienelement sein.
Er muss auch bei Ausfall des Infotainments oder Touchscreens funktionieren.
Die Bedienung darf nicht durch Menüs oder zusätzliche Schritte verzögert werden.
Kurz gesagt:
Ein reiner Touchscreen-Button wäre nicht zulässig. Zulässig wäre nur ein mechanischer oder fest installierter physischer Taster/Knopf, der ggf. elektronisch schaltet, aber unabhängig vom Bildschirm ist.
Wenn du magst, kann ich dir die genaue Passage aus der UN/ECE-Regelung zeigen, auf die sich das in der Praxis stützt.
Gibt es eine übergeordnete EU Regel die nur Display zulässt?
In Deutschland gilt (Stand Juli 2025) keine übergeordnete EU-Regel, die explizit erlaubt, den Warnblinkschalter ausschließlich über einen Touchscreen zu bedienen – im Gegenteil, die Vorschriften begünstigen physische Bedienelemente:
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1. EU- und UN-Regelungen – UN-Regelung Nr. 121
Die UN/ECE-Regelung Nr. 121, auf die auch die EU zurückgreift, schreibt vor, dass der Warnblinkschalter als eigener, leicht erreichbarer und unmittelbar erfassbarer Schalter ausgeführt sein muss. Dabei spricht die Regel von einem „Control“ – also einem physischen Bedienelement. Nur bei „Multifunktionsanzeigen“ (multifunction displays) darf der entsprechende Befehl auch über ein Display erfolgen – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa klare Kennzeichnung, Sichtbarkeit und einfache Bedienbarkeit .
Das bedeutet: Ein reiner Touchscreen-Button ist nicht generell ausgeschlossen – aber nur zulässig, wenn er als „multifunction display“ mit klarer Zuordnung und Sichtbarkeit fungiert. Trotzdem bleibt meist die sicherste und praktischste Lösung ein eigenständiger physischer Schalter.
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2. Euro NCAP – Keine gesetzliche Vorschrift, aber starke Anreize
Ab Januar 2026 verlangt Euro NCAP, das europäische Bewertungssystem für Fahrzeugsicherheit, dass zentrale Funktionen wie Warnblinker, Blinker, Scheibenwischer, Hupe und SOS über physische Bedienelemente realisiert sein müssen, um die volle 5-Sterne-Bewertung zu erhalten .
Obwohl das keine verbindliche gesetzliche Pflicht darstellt, üben diese Bewertungen starken Marktdruck auf Hersteller aus, physische Schalter verbauen – was faktisch dazu führt, dass Touchscreen-Only-Lösungen für solche Funktionen zunehmend seltener werden.
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Fazit für Deutschland (EU):
Es existiert keine EU-Regel, die den Touchscreen als alleinige Bedienmöglichkeit erlaubt.
Die UN/ECE-Regelung Nr. 121 lässt reinen Touch-Bedienungen nur sehr eingeschränkt Raum.
Hersteller werden zudem durch Euro NCAP stark motiviert, weiterhin physische Schalter für sicherheitsrelevante Funktionen beizubehalten oder wieder einzuführen
Das ist alles AI zusamengeschraubter Text ;-)... aber
wenn er fehlt, der Schalter... dann fehlt er mir schon ;-)...
Hier ein Streifen für alle Rot, offroad und Summit Fans der es dann ja noch besser kann... denn hier ist es ein Brabus...
Das Rot kommt schon gut in der sonnigen Natur :-)... Englisch track verfügbar... wenn auch mit Fehlern..go4it... Happy Weekend 4all :-)!
Oliver Krüger.
Der Oli, nett wie immer.. hat aber paar Werbeslogans falsch negiert, sagt es gibt kein Matrix und kein automatischer Spurwechsel...wenn auch verbesserungswürdig, das mit der Spurwechselei... es gibt doch beides im Brabus, Premium...
Das ist echt unglaublich
Mit welcher Stelle hast Du denn nun final kommuniziert, ist es diese Adresse:
smart Europe Customer Engagement Team <hallo@support.smart.com
oder eine andere.
Von dieser Stelle hab ich eine Mail-Bestätigung, die aber letztendlich nicht aus dem Automatismus kommt bzw. nicht der offiziellen Bestätigungsmail entspricht.
Ich neige normalerweise nicht zu Misstrauen oder Paranoia, aber wenn ich zunehmen diese Missstände hier lese, werde ich zunehmend skeptisch und am Ende kommt dann die berühmte self-fulfilling prophecy heraus 🙈😂🙈... ich habe nach Rücksprache mit meiner super netten und hilfsbereiten Verkaufsberaterin nun auch eine schriftliche Bestätigung von der Benz Niederlassung inkl. smart Adressen und Logo auf selbigen Papier... der Intellekt sagt, das muss doch genügen, der Bauch sagt, da sind nun irregulär Menschen im Spiel und Papier ist geduldig, ich sage omg 😊
Die Message ist, keiner ist perfekt plus immerhin, leider, juristisch gesichert konnte in den USA bislang in einem Fall Tesla eine Mitschuld an einem tödlichen Unfall mit einem Autopilot-System nachgewiesen werden. In diesem Fall von 2019 wurde Tesla von einer US-Geschworenenjury zur Zahlung von über 240 Millionen US-Dollar verurteilt, da das System des Autopiloten versagt habe und Tesla eine Mitschuld zugesprochen wurde. Tesla will gegen dieses Urteil Berufung einlegen...
Nobody ist perfect und der Tod definitiv schrecklich :-(...rip
Der Kontext der Profession spielt da schon auch eine Rolle ;-)...
In meinem Unternehmen habe ich mir gerne Projekte die sich bieten - erst Recht wenn es um erwähnenswerte Beträge geht -so schnell wie möglich juristisch gesichert ;-).
Wenn Du bei smart online ein Fahrzeug bestellst, eine Eingangsbestätigung erhältst mit dem Hinweis, das dies noch kein verbindliches Geschäft/Auftrag darstellt, hat smart noch nichts verkauft und Du noch nichts gekauft... und wenn dieser Zustand dann nach vielen Wochen immer noch so ist...
kann jeder das subjektiv als Vor- oder Nachteil erachten.. und das Verrückte ist...
Manchmal verändert sich auch die jeweilige Situation... alles sehr beweglich und bis dahin, kein wirkliches Geschäft ;-)!