Private Ladelösung - der Talk Thread

  • der Ausführende vor Ort trifft mich aber unmittelbar am härtesten, bzw. stromtechnisch der Schlag - Tod!


    ich lese es ja auch nur aus deinem textlichen inhalt soweit heraus: Notwendiger Kabelquerschnitt ist Grundlagenwissen!


    Das andere, eine Wallbox in ihrer Varianz und Art mag eine (neue) Wissenschaft für sich sein, da mag es bei Installation zwicken um der Software etc.


    Der Typ mag auch nett+höflich+sorgfältig+nachfragend/vergewissernd (beim Chef) sein. Kann ich aber alles von hier nicht weiter einschätzen.



    PS: Politik lassen wir besser weg! Zumal es Netiquetten-Verstoß wäre....!

  • Mit der richtigen Begründung geht alles: ich habe zu Hause 2 22er Wallboxen (OpenWB). 8)

    Was bestellt: Smart #5 Brabus - Laser Red Metallic - AHK

    Wann bestellt: 23.07.2025

    Zu wann bestellt: Februar 2026

    Wo bestellt: DE

  • Mit der richtigen Begründung geht alles: ich habe zu Hause 2 22er Wallboxen (OpenWB). 8)

    Was heißt "geht alles"? Keine § 14a EnWG-Konformität? Kann schon sein, kommt darauf an, was der VNB akzeptiert. Mit einer 10 mm²-Verkabelung im Zählerschrank bei 32 A = 22 kW? Damit ist nicht zu spaßen, weil "brandgefährlich". Nicht gemeint ist dabei der Kabelquerschnitt von der Wallbox zum Zählerschrank.

    Bestellt: Smart #5 Premium (Cyber Silver Metallic / Eclipse Black / Shadow Black)

    Bestellt: 5. Juni 2025

    Bestellbestätigung: 19. Juni 2025

    Ankunft beim Händler: 28. August 2025

    Voraussichtliche Übergabe: 10. September 2025

  • Zwar ist die Thematik Ladeeinrichtungen in diesem Unterforum eigentlich falsch platziert (könnte ein Administrator, der weiß, wie's geht, vielleicht verschieben), aber bei der Begrifflichkeit "Genehmigungspflicht" von Wallboxen >11 kW möchte ich anmerken, dass man zwar formal von einer Genehmigungspflicht spricht, diese jedoch praktisch ins Leere läuft, weil ein Netzbetreiber eine Genehmigung seit dem 01.01.2024 auch für 22 kW-Wallboxen (und diese sind für den #5 wohl gang und gäbe) in der Praxis nur noch in (bislang) extrem seltenen Ausnahmefällen verweigern kann. Diese liegen nur dann vor, wenn der VNB nachweisen kann, dass die Inbetriebnahme der fraglichen Wallbox zu einer Überlastung des Netzes führen würde. Und diese Überlastung - so denn überhaupt ein Thema - wird durch § 14a EnWG (gilt für Wallboxen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen worden sind) vermieden. Die Verbrauchseinrichtung muss durch den VNB steuerbar sein, so dass er die 22 kW-Wallbox im Extremfall auf 4,2 kW drosseln kann. Die Steuerbarkeit der Wallbox kann man durch einen Rundsteuerempfänger oder eine FNN-Box erreichen, wobei nahezu noch kein VNB Letzere zur Verfügung stellen bzw. ansteuern kann. Der Roll-out der Smart-Meter-Gateways und damit die Implementierung von iMSys lässt leider noch auf sich warten. Zur obligatorischen "Steuerbarkeit" der 22 kW-Boxen bleibt da nur der Einbau eines Schütz (also theoretische Drosselung auf 0) oder die Verlegung eines Steuerkabels an einen RSE oder - damit sind die meisten VNB auch einverstanden - bis in den Zählerschrank, wo es lose "rumhängt" und auf einen SMG wartet. So jedenfalls die Erfahrungen, die ich bei meiner 22 kW-Wallbox machen durfte.

    22 KW scheitern in der Praxis wahrscheinlich nicht zu selten an der Absicherung des Hausanschlusses.

  • Mal ein Beispiel für Reihenhäuser. Wir haben zwar Realteilung, aber 15 Reihenhäuser werden über einen Hausanschlussraum mit Nahwärme versorgt und da liegt auch die Strom-Anschlussleitung für 15 Häuser. Jedes Haus kriegt von da seinen eigenen Anschluss und Zähler, aber, der Bauträger hat lediglich 69 kW Anschlussleistung verlegen lassen die sich 15 Häuser teilen müssen.


    Wir waren noch die ersten die zwei 11 kW Boxen beim Netzbetreiber angezeigt haben. Und schon bei uns gab es vom Netzbetreiber die Auflage, dass unsere beiden Boxen durch ein internes Lastmanagement auf max.11kW begrenzt werden müssen wenn beide Boxen laden. Hat uns knapp 1000 EUR extra gekostet. Aber jetzt laufen hier stabil zwei ABL Wallboxen mit 11 kW und einem ABL Lastmanagement im Sicherungskasten.


    Der nächste Eigentümer der eine 11kw Box angezeigt hat, hat die Auflage erhalten sich mit uns beim Laden abstimmen.


    Der dritte Eigentümer der eine 11kW Box installieren wollte, musste dafür auf eigene Kosten die Anschlussleitung auflasten lassen, sonst hätte der Netzbetreiber den Betrieb untersagt. Waren nur ein paar kW mehr für unter 900 Eur.


    Aber wenn jetzt noch weitere Eigentümer eine Wallbox anmelden wollen, muss die Gemeinschaft richtig Geld in die Hand nehmen und die Anschlussleistung deutlich auflasten. Das wären vor 3 Jahre schon ca 12.000 Eur Kosten geworden. Würde durch 15 geteilt werden, aber auch nur nach Beschluss der Eigentümer Gemeinschaft und da gibt es welche die nix von Elektromobilität wissen wollen.

  • 22 KW scheitern in der Praxis wahrscheinlich nicht zu selten an der Absicherung des Hausanschlusses.

    Es kann tatsächlich sein, dass der Selektive Hauptleitungsschutzschalter getauscht werden muss. War bei mir jetzt nicht der Fall, da ich zuvor eine PV-Anlage mit Speicher installieren ließ. Aber jetzt haben wir ein E-Auto gekauft, das 22 kW AC kann, natürlich auch in der eigenen Garage, und dann soll es an 200 € für die Aufrüstung des Zählerschranks scheitern?

    Bestellt: Smart #5 Premium (Cyber Silver Metallic / Eclipse Black / Shadow Black)

    Bestellt: 5. Juni 2025

    Bestellbestätigung: 19. Juni 2025

    Ankunft beim Händler: 28. August 2025

    Voraussichtliche Übergabe: 10. September 2025

  • Mal ein Beispiel für Reihenhäuser ...

    Tja, das ist deutsche Realität. Und dann soll es ja auch noch eine Spezies geben, die man Mieter nennt. Wir sollen hier im Forum nix über Politik posten. Aber Tatsache ist doch, dass die Politik, so viel wird man doch noch sagen dürfen, Neuzulassungen von Verbrennern ab 2035 verboten hat (u.U. sogar schon ab 2030), gleichzeitig aber viel zu wenig für den Ausbau der Verteilnetze und die Förderung von Stromspeichertechnologien (Stichwort "smart to grid") getan wird. Es werden die falschen Prioritäten gesetzt.

    Bestellt: Smart #5 Premium (Cyber Silver Metallic / Eclipse Black / Shadow Black)

    Bestellt: 5. Juni 2025

    Bestellbestätigung: 19. Juni 2025

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    Voraussichtliche Übergabe: 10. September 2025