Ich habe dazu mal eine Anekdote:
"... Der Richter meinte dann, das sei ja wohl eindeutig und wollt schon urteilen, da habe ich ihn unterbrochen mit den Worten ..."
Was man in diesem Forum so alles so findet, die skurillsten Andekdoten, die man sich ausdenken kann. Also wenn sich das ganze auf § 66 StBerG oder § 50 BRAO beziehen sollte (nur dann gilt das von mir Angemerkte), dann mag das glauben, wer will - ich nicht. Rechtsanwälte und Richter, die § 66 Abs. 2 Satz 4 StBerG bzw. § 50 Abs. 2 Satz 4 BRAO nicht kennen oder ignorieren, sorry aber die gibt es (jedenfalls in Deutschland) nicht, schon gar nicht in Kombination RA und Richter (es sind ja dann beide "verblödet" - der RA nach sorgfältiger Vorbereitung auf den Gerichtstermin und der Richter, der "schon urteilen wollte" ohne sich vor dem Urteil zur Beratung zurückzuziehen). Das ist für mich eher eine Verunglimpfung dieser beiden Berufsstände, die in diesem Forum nichts zu suchen hat.