Du hast den Sachverhalt leider nicht verstanden - sorry und interpretierst Wikipedia mäßig alles was Dir in die Quere kommt.
Zubehör und dazu gehört in der Smart Auftragswelt AHK und z.B. auch die RKV kannst Du individuell mit Deinem Verkäufer abstimmen, denn der schreibt Dir für diesen Umfang eine zusätzliche (2.) Rechnung, die Du dann bei der Fahrzeugabholung begleichst.
Auch hat das nichts mit einem Widerrufsrecht zu tun, denn ich habe diese Umfänge alle ganz normal in bilateraler Abstimmung bei meinem Händler bestellt (Angebot, Konditionsabsprachen, schriftlicher Bestellauftrag usw.). Das hat nichts mit dem Fernabfragesetz zu tun. Und ich kann Dir versichern, das war beim mir - wie auch bei meinen 2 Geschäftspartnern so - d.h. das ist in der Realität so gelaufen.
Eine Garantieverlängerung ist kein Zubehör! Hier bewegen wir uns, je nachdem wann sie Abgeschlossen wird, entweder in der Annex-, bzw. Bagatellvermittung (Voraussetzung <600 EUR Jahresbeitrag, in Verbindung mit der Sache) oder wenn sie nachträglich abgeschlossen wird, in der Versicherungsvermittlung. Im letzten Fall ist eine Beratung durchzuführen, dies darf nur ein qualifiziert Versicherungsvermittler! Ohne Beratungsdokumention enteht ganz praktisch ein ewiges Widerrufsrecht.
Darüber hinaus kann und darf der Händler keine Versicherungskonditionen absprechen. Versicherungen, auch Garantieversicherungen, unterliegen der Versicheurngssteuer und sind nicht abzugsfähig. D. h. Dritte können hier nichts für die Versicherung vereinbaren, was nicht explizit von der Versicherung vorgesehen ist.
Und ein kleiner Profitip, wenn du deinem Händler unbedingt eine Prüfung/ Anzeige wegen unzulässiges Betreibens von Versicherungsgeschäft beschaffen willst, dann würde ich auf jeden Fall überall kommunizieren, wie der das macht.
Halten wir einfach fest, du hast keine Ahnung vor irgendwas. Lassen wir das einfach.