Beiträge von efx

    Möglicherweise hat ja der Vollchecker den Privilege AWD mit Luftfahrwerk gecheckt.

    Für mich blieb leider nur der RWD mit Stahlfahrwerk übrig.

    Ein Luftfahrwerk, Porsche mal außen vor, wird nicht an die Performance eines gut gemachten klassichen Fahrwerks ran kommen. Nach meiner Einschätzung ist das Brabus Fahrwerk durchaus gelungen. Es gauckelt keine pseudo Sportlichkeit vor, gibt aber eine klare und reporduzierbare Rückmeldung. Viele meinen immer Härte sei sportlich, dem ist aber nicht so. Lieber ein Auto was sich aufbaut und einen schönen Übergang von Haft- in Gleitreibung hat, als ein Auto was Übermut mit einem abrubten Haftungsabriss quitiert.


    Man muss sich immer vor Augen halten, man bewegt 2,5 Tonnen auf für das Gewicht relativ schmalen 255er Reifen.

    Erst mal danke das du dir die Zeit genommen hast.


    Darüber musste ich direkt schmunzeln:

    Nach den ersten gefahrenen Kilometern, fiel mir das Fahrwerk direkt negativ auf. Ihr könnt euch das nicht vorstellen, schwammig ohne Ende, selbst bei mittlerer Geschwindigkeit. Es war auch noch Zeit für ein kurzes Stück Autobahn (ohne Speedlimit) und bei 180 km/h wurde das Fahrgefühl natürlich nicht besser.

    Hier gibt es jemand der als Vollchecker genau der gegenteiligen Meinung war. Mals sehen ob er sich zu Wort meldet...

    Ich denke mal die Unzulässigkeit lag darin, dass man mit einem Knopfdruck mehrere Systeme deaktivieren kann. Mit dem Update muss man, wenn man es auf die Favoritentaste gelegt hat, wohl zweimal die Favoritentaste zur Deaktivierung drücken.

    Nein, es war nicht während der Fahrt. Meine Frau hatte den Wagen geparkt, war einkaufen und nach dem Start des Fahrzeugs blieb die Anzeige schwarz. Wenn ich sonst ins Auto steige, ist die Anzeige sofort da, da fährt nichts hoch.

    Deine Frau war nicht lange genug einkaufen. So wie ich das sehe, ist wie während das System gerade runter gefahren ist zurückgekommen. In dem Moment muss er erstmal komplett runter fahren und dann neu starten.

    Du hast schon im anderen Forum dein Zeug zum besten gegeben und auch dort wurde wehement widersprochen. Ich kann jedem hier und im anderen Forum nur raten nicht auf deine Tips zu hören. Denn das was du hier zum besten gibt, wie in diesem Fall hier, schon mehr als bedenklich.

    Du hast den Sachverhalt leider nicht verstanden - sorry und interpretierst Wikipedia mäßig alles was Dir in die Quere kommt.

    Zubehör und dazu gehört in der Smart Auftragswelt AHK und z.B. auch die RKV kannst Du individuell mit Deinem Verkäufer abstimmen, denn der schreibt Dir für diesen Umfang eine zusätzliche (2.) Rechnung, die Du dann bei der Fahrzeugabholung begleichst.

    Auch hat das nichts mit einem Widerrufsrecht zu tun, denn ich habe diese Umfänge alle ganz normal in bilateraler Abstimmung bei meinem Händler bestellt (Angebot, Konditionsabsprachen, schriftlicher Bestellauftrag usw.). Das hat nichts mit dem Fernabfragesetz zu tun. Und ich kann Dir versichern, das war beim mir - wie auch bei meinen 2 Geschäftspartnern so - d.h. das ist in der Realität so gelaufen.

    Eine Garantieverlängerung ist kein Zubehör! Hier bewegen wir uns, je nachdem wann sie Abgeschlossen wird, entweder in der Annex-, bzw. Bagatellvermittung (Voraussetzung <600 EUR Jahresbeitrag, in Verbindung mit der Sache) oder wenn sie nachträglich abgeschlossen wird, in der Versicherungsvermittlung. Im letzten Fall ist eine Beratung durchzuführen, dies darf nur ein qualifiziert Versicherungsvermittler! Ohne Beratungsdokumention enteht ganz praktisch ein ewiges Widerrufsrecht.


    Darüber hinaus kann und darf der Händler keine Versicherungskonditionen absprechen. Versicherungen, auch Garantieversicherungen, unterliegen der Versicheurngssteuer und sind nicht abzugsfähig. D. h. Dritte können hier nichts für die Versicherung vereinbaren, was nicht explizit von der Versicherung vorgesehen ist.


    Und ein kleiner Profitip, wenn du deinem Händler unbedingt eine Prüfung/ Anzeige wegen unzulässiges Betreibens von Versicherungsgeschäft beschaffen willst, dann würde ich auf jeden Fall überall kommunizieren, wie der das macht.


    Halten wir einfach fest, du hast keine Ahnung vor irgendwas. Lassen wir das einfach.

    Du solltest mal wieder richtig lesen, dann hätte sich Dir erschlossen, dass ich nach der Bestellung und vor der Auslieferung die Reparaturversicherung zum normalen Preis "nachträglich " abgeschlossen habe. Und das ist problemlos machbar und wird in einer separaten Rechnung (ebenso wie die AHK) abgerechnet, da dies In der Kontierung nicht unter "Neufahrzeug" sondern unter "Nachrüstung/Zubehör" läuft, bezahlt wird das bei der Fahrzeugübergabe.

    Und selbstverstandlich wird vom Kunden in dem Zusammenhang der Beratungsnachweis unterschrieben.

    Das hatten wir ja schon, ich habe dir die Rechtslage erklärt und du weißt es besser...